Hamburg. Letzter Teil: Wie lege ich mein Geld 2019 an? Was die betriebliche Altersvorsorge und Riesterprodukte wirklich taugen.
Mehr als jedem zweiten Hamburger (57 Prozent) bereitet das Thema Altersvorsorge Sorgen. Und 47 Prozent gehen davon aus, dass sich ihre Lebensqualität im Ruhestand verschlechtert, wie aus dem aktuellen Axa-Deutschlandreport hervorgeht. Zu den Vorsätzen für das neue Jahr gehört bei nicht wenigen, sich verstärkt um die eigene private Altersvorsorge zu kümmern. Zuschüsse vom Firmenchef oder seitens des Staates helfen dabei. Aber welche Möglichkeiten gibt es konkret? Was ist dabei zu beachten? Und mit welchen Ergebnissen können Sparer rechnen? Das Abendblatt gibt im fünften und letzten Teil der Serie zur Geldanlage 2019 einen Überblick.
Was ändert sich bei der betrieblichen Altersvorsorge in diesem Jahr?
Schon jetzt hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. „Jedes Unternehmen muss eine Lösung dafür anbieten, die Größe der Firma oder die Zahl der Mitarbeiter spielt dabei keine Rolle“, sagt Regina Stubel, Expertin bei der Hamburger Signal Iduna. Die betriebliche Altersvorsorge erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Dabei zahlt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Versicherungsvertrag ein. Meist handelt es sich um eine Rentenversicherung, die der Firmenchef für seine Arbeitnehmer abschließt, eine sogenannte Direktversicherung. „Bei Verträgen, die ab 1. Januar 2019 geschlossen werden, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent des Beitrages zahlen, sofern er Sozialbeiträge spart“, sagt Stubel. Bis zu bestimmten Grenzen fließen die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei in die Verträge der betrieblichen Altersvorsorge.
Was bedeutet das konkret?
Der Zuschuss des Arbeitgebers erhöht den Beitrag des Arbeitnehmers. Angenommen er verdient im Monat 3500 Euro und zahlt monatlich 100 Euro in einen Versicherungsvertrag ein, dann fließen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers (15 Prozent von 100 Euro) monatlich 115 Euro in die Altersvorsorge. „Durch Zuschuss, ersparte Steuern und Sozialabgaben liegt der effektive monatliche Beitrag für den Arbeitnehmer nur bei 51,35 Euro“, rechnet die Expertin vor (siehe Grafik). Mehr als die Hälfte des Beitrags werden also gefördert.
Was bringt mir das später
an zusätzlicher Rente?
Wenn der Arbeitnehmer bei Vertragsbeginn 35 Jahre alt ist und die Rentenzahlung mit 67 Jahren beginnt, dann kann der Beschäftigte in diesem Beispielfall mit einer monatlichen Rente von 206 Euro rechnen, garantiert sind 144 Euro. Auch eine Auszahlung des Kapitals auf einen Schlag ist möglich. Das wären dann nach der Prognose rund 68.240 Euro, 47.710 Euro sind garantiert.
Welche Abgaben werden
in der Rentenphase fällig?
Die Rente oder Kapitalabfindung ist voll steuerpflichtig, und außerdem müssen darauf die vollen Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, sofern man gesetzlich versichert ist. Bei einer gesetzlichen Altersrente von 16.000 Euro im Jahr geht von der Betriebsrente etwa ein Viertel an Steuern und Abgaben ab. Wer eine hohe gesetzliche Rente oder noch andere Einkommen hat, muss mit Abzügen von mehr als 40 Prozent rechnen. Manchmal ist auch weniger mehr: Bleibt die monatliche Betriebsrente unter der Untergrenze für Versorgungsbezüge (2019: 155,75 Euro) werden darauf nur Steuern fällig. Eine Betriebsrente kann sich also gerade für Geringverdiener lohnen.
Was ist, wenn ich schon
einen Vertrag abgeschlossen habe?
Wenn die Entgeltumwandlungsvereinbarung vor dem 1.1.2019 erfolgte, dann gibt es den Zuschuss des Arbeitgebers erst ab 2022. Nicht jeder Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers. Er muss ihn nur zahlen, soweit auch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Das bedeutet, wenn die tatsächliche Ersparnis geringer ausfällt, weil der Arbeitnehmer zum Beispiel mit seinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung (4537,50 Euro im Monat) liegt, braucht der Arbeitgeber auch nur einen entsprechend geringeren Zuschuss zu zahlen.
Kann man mit vermögenswirksamen Leistungen die Rente ergänzen?
Viele Arbeitnehmer haben je nach Tarifvertrag Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, wissen es aber nicht. So gibt es bei Banken und in der chemischen Industrie monatlich 40 Euro vom Arbeitgeber. Im öffentlichen Dienst sind es 6,65 Euro. Wer Anspruch darauf hat, sollte das Geld nutzen und kann es aus eigenen Mitteln bis 40 Euro monatlich aufstocken. Anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge kann der Mitarbeiter entscheiden, wie das Geld investiert wird. „Der Arbeitnehmer hat dabei die Wahlfreiheit zwischen einem Banksparplan, einem Fondssparplan, einem Bausparvertrag oder auch der Tilgung eines Immobilienkredits“, sagt Sylvie Ernoult vom Bundesverband deutscher Banken. Je nach Höhe des Einkommens gibt es – mit Ausnahme des Banksparplans – noch eine staatliche Förderung pro Jahr, die zwischen 80 Euro (Aktiensparplan) und 43 Euro (Bausparvertrag, Tilgung eines Baukredits) liegt.
Wie funktioniert das Sparen
über vermögenswirksame Leistungen?
„Der Arbeitnehmer sucht sich eine Anlageform und einen Anbieter aus und informiert seinen Arbeitgeber darüber, wo die Mittel eingezahlt werden sollen“, sagt Ernoult. Vermögenswirksame Leistungen, die man von seinem Arbeitgeber erhält, sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. VL-Verträge laufen immer sechs Jahre lang. Hinzu kommt ein weiteres Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss, bevor der Sparer über das Geld verfügen kann – oder er es weiter für die Altersvorsorge arbeiten lässt. Das ist zum Beispiel bei einem Aktiensparplan sinnvoll.
Lohnt sich ein Aktiensparplan
überhaupt auf längere Sicht?
Mit Blick auf eine zusätzliche Altersvorsorge empfiehlt sich zumindest für jüngere Arbeitnehmer ein Aktiensparplan. Der deutsche Fondsverband BVI hat seit 1962 die jeweiligen Renditen dieser Anlage für deutsche Aktienfonds ermittelt. In rund 50 Sparperioden mit jeweils sieben Jahren gab es nur sechs Perioden mit einer negativen Rendite. Im Durchschnitt aller Perioden lag die jährliche Rendite bei 7,6 Prozent – ohne Förderung. Wer als Lediger ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000) hat, bekommt die staatliche Zulage von 80 Euro pro Jahr. Mit ihr steigt die durchschnittliche Rendite auf 10,5 Prozent.
Lohnt eine Riester-Rente noch?
Nach wie vor ist die staatliche Förderung durch direkte Zuschüsse oder Steuervorteile attraktiv. Schwierig ist es nur, kostengünstige und geeignete Angebote zu finden, urteilt die Stiftung Warentest. Seit 2018 gibt es für jeden Riester-Sparer jährlich bis zu 175 Euro statt bisher 154 Euro Zuschuss. Pro Kind werden jährlich 300 Euro Kinderzulage gezahlt, solange der Sparer Kindergeld bezieht. Wurde das Kind vor 2008 geboren, sind es nur 185 Euro. Für die volle Förderung müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in den Riestervertrag fließen, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr. Der Sparer kann unter verschiedenen Produkten wählen. Das reicht von der klassischen Rentenversicherung über Fondssparpläne bis zur Nutzung der Riester-Zulagen für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Wegen der niedrigen Zinsen spielen Banksparpläne kaum noch eine Rolle. Auch die Versicherungsprodukte leiden unter den niedrigen Zinsen.
Welche Riester-Produkte
werden noch empfohlen?
Wer Wohneigentum erwerben will, kann die Riesterzuschüsse auch dafür nutzen. So gibt es Riester-Darlehen, bei denen die staatlichen Zuschüsse in die Tilgung fließen. Wer erst in einigen Jahren bauen will, kann einen Riester-Bausparvertrag abschließen. Bei den klassischen Riester-Rentenversicherungen bekommen von der Stiftung Warentest noch die Angebote von Allianz, HanseMerkur und Huk24 die besten Noten, auch wenn es sich nur um ein „befriedigend“ handelt. Mindestens 15 Jahre lang sollten bei diesen Produkten noch Zeit bis zum Rentenbeginn sein.