Kiel . Branche spricht von „Stillstand“ in Schleswig-Holstein. Eigentlich soll die Leistung der Anlagen bis 2025 fast verdoppelt werden.

Die Windenergiebranche in Schleswig-Holstein blickt unzufrieden auf das abgelaufene Jahr. „Es ist tatsächlich eher Stillstand das Motto gewesen“, sagte der Leiter der Landesgeschäftsstelle des Bundesverbands Windenergie (BWE), Marcus Hrach. „Man kann wirklich nicht viele positive Sachen hervorheben, von denen man sagen könnte, dass sie in Schleswig-Holstein vorangegangen sind.“

Kritik kam unter anderem an der Geschwindigkeit, mit der die Regionalplanung vorangeht. „Wir haben ein ganzes Jahr verloren“, sagte Hrach. Das Ziel, 1,95 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen auszuweisen, sei jedoch gleich geblieben. Kritisch sieht Hrach die politische Vorgabe, dass es höhere Abstände zu Wohnbebauungen geben soll, weil das die Erreichung der energiepolitischen Ziele gefährdet. „Dass Akzeptanz und Abstände nicht korrelieren, das ist wissenschaftlich erwiesen.“ Er glaubt entsprechend nicht, dass dadurch die Akzeptanz der Bevölkerung tatsächlich erhöht wird.

Spannende Frage

Andere Kriterien seien für die Akzeptanz wichtiger. „Akzeptanz entsteht durch Bürgerbeteiligung und stärkere Aufklärung über den Nutzen der Windenergie für den Klimaschutz.“ Hrach glaubt nicht daran, dass die Regionalplanung im Sommer abgeschlossen ist. „Wir werden sicherlich keine rechtskräftig gültigen Pläne haben vor 2020.“

Die spannende Frage vor dem Hintergrund dieser Prognose sei, was im Sommer passiert, wenn das Moratorium ende. „Wir haben dann vier Jahre Moratorium hinter uns. Ob es rechtlich möglich ist, noch ein Jahr zu verlängern, muss die Landesregierung prüfen.“ Er sei gespannt, welche Lösung die Landesregierung findet, um eine Steuerung weiterhin vornehmen zu können.

„Einiges aufzuholen“

Anlass des Moratorium ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von 2015. Damals hatte das Gericht die 2012 erstellten Regionalpläne und damit die Ausweisung von Windeignungsgebieten aufgrund verschiedener Rechtsfehler für unwirksam erklärt. Die Errichtung von Windkraftanlagen wäre nach dem Urteil fast überall in Schleswig-Holstein möglich. Um dies zu verhindern, wurde das Moratorium eingeführt, um einen Wildwuchs an Windkraftanlagen zu verhindern.

Ausnahmegenehmigungen können aber erteilt werden. 2017 und 2018 sind nach BWE-Angaben je nur rund 40 Genehmigungen erteilt worden. Hrach hoffe nun, dass 2019 mehr Genehmigungen erteilt werden. „Wir haben ja wirklich einiges aufzuholen. Wenn wir die Zubauziele bis zum Jahr 2025 erreichen wollen, können wir uns nicht erlauben, ein weiteres Jahr zu verlieren“. Schleswig-Holstein will die installierte Leistung aus Windenergie an Land bis 2025 von 6,5 auf zehn Gigawatt steigern. „Für dieses Ziel brauchen wir jetzt Ausnahmegenehmigungen“, sagte Hrach.