Hamburg. Flugbegleiter drohen mit kurzfristigen Arbeitsniederlegungen. Airport Hamburg rät: Auch Freitag checken, ob Flug stattfindet.

Um 6.30 Uhr startet der erste Flug von Eurowings (EW 4110) am morgigen Freitag planmäßig von Hamburg nach Stuttgart. Es wäre der erste nach einem Tag mit Streiks, Verspätungen und Flugausfällen am Airport Hamburg, der künftig den Zusatz "Helmut Schmidt" tragen wird. 101 Flüge fielen oder fallen noch am Donnerstag aus. Und wie eine Flughafensprecherin am frühen Abend sagte, würden die Fluggesellschaften Eurowings und Germanwings vermutlich noch ein, zwei Tage brauchen, um den Normalbetrieb wiederaufzunehmen.

Und dann sind gleich neue Streiks angekündigt. Denn die Flugbegleitergewerkschaft Ufo wird ihren Ausstand in der nächsten Woche ausdehnen, um ihre Ziele durchzusetzen. Zwei weitere Streiktage soll es geben, wann, das ist offen. Der Tarifkonflikt bei Eurowings zieht sich seit drei Jahren hin. Im Kern geht es um die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Flugbegleiter.

Für diesen Freitag ist außerdem eine Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft Ver.di geplant, die ebenfalls einen Teil der Kabinenbeschäftigten bei Eurowings Deutschland vertritt. „Wir fordern sieben Prozent – also ein Prozent pro Jahr ohne Vergütungserhöhung“, sagte das Ver.di-Vorstandsmitglied Christine Behle. Bei der Fluglinie habe es zuvor sieben Jahre keine Steigerung gegeben. Auch Ver.di drohte für den Fall eines Scheiterns mit Streiks.

Flughafen Hamburg: Hier kommen Sie zur Abflugtafel

Flughafen Hamburg: Hier kommen Sie zur Ankunftstafel

Wie viele Hamburger Passagiere am Donnerstag betroffen waren, lässt sich nicht genau sagen. Bei 100 Fluggästen pro Maschine wären es rund 10.000. Eurowings und Germanwings haben aber ihre Passagiere auch rechtzeitig per SMS gewarnt, damit sie erst gar nicht zum Flughafen kommen mussten.

Nicht betroffen sind die Verbindungen von Hamburg nach Frankfurt und München, die von der Muttergesellschaft Lufthansa bedient werden. Dagegen fielen am Donnerstag Flüge nach Köln/Bonn oder Stuttgart aus, ebenso zu Zielen wie Düsseldorf, Nürnberg oder Dresden. Unter den internationalen Destinationen fielen zum Beispiel Flüge von und nach Oslo, Wien, Budapest oder Barcelona den Streiks zum Opfer.

Vor Abflug im Internet checken

Ein Sprecher von Eurowings bestätigte, dass bundesweit von etwa 530 Flügen gut 380 ausfallen dürften. Betroffen sind neben Hamburg die Airports Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Stuttgart und Berlin. Langstreckenflüge sind ausgenommen. Etwa 40.000 Passagiere waren bundesweit betroffen

Der Hamburger Flughafen bittet Passagiere, sich auf der Webseite zu informieren. Auch Eurowings hat eine Webseite eingerichtet.

Welche Rechte haben Passagiere?

Die Fluggesellschaft muss Kunden so schnell wie möglich eine alternative Beförderung anbieten. Bei streikbedingten Flugausfällen oder deutlichen Verspätungen ist eine Umbuchung auf einen anderen Flug möglich. Die Airline kann jedoch auch andere Transportwege anbieten, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist. Verschiebt sich ein Flug nur um wenige Stunden, können Kunden warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Fällt der Flug jedoch definitiv aus oder verspätet sich um mehr als fünf Stunden, dürfen sie das Ticket zurückgeben. Dann gibt es das Geld zurück.

Die Airline muss Kunden versorgen

Verschiebt sich der Flug wegen eines Streiks, haben Passagiere nach EU-Recht Anspruch auf Essen und Getränke. Meist erhalten sie dafür Gutscheine von der Fluggesellschaft oder - bei einer Pauschalreise - vom Veranstalter. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter auch die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Passagiere haben kein Recht auf Entschädigung

Nach aktueller BGH-Rechtsprechung liegt im Fall eines Streiks höhere Gewalt vor. Das bedeutet: Reisenden steht keine Entschädigung zu, wenn der Flug ausfällt oder sich mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt unter der Bedingung, dass die Airline alles in ihrer Macht stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren.

Bei Pauschalreisen lässt sich der Preis mindern

Verpassen Pauschalreisende durch den Streik wertvolle Urlaubszeit, dürfen sie den Reisepreis mindern. Denn der Veranstalter muss seine Leistungspflichten erfüllen. Sitzt ein Kunde zwei Tage am Flughafen fest, kommt das Unternehmen dieser Pflicht nicht nach. Bei Kurzreisen kann der Kunde unter Umständen sogar kostenlos von der Reise zurücktreten und sein Geld zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es aber nicht.