Frankfurt/Main. Ob und wann sich der Flugverkehr wieder normalisiert, ist ungewiss. Verfügung ist eine Schlappe für streikende Piloten der Lufthansa.

Das hessische Landesarbeitsgericht hat den Pilotenstreik bei der Lufthansa vorerst gestoppt. Das Gericht erließ am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen die streikende Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). Die Lufthansa hatte den Antrag eingereicht, nachdem die Gewerkschaft am Dienstag die bereits 13. Streikrunde in dem seit langem schwelenden Tarifkonflikt eingeläutet hatte. Das Landesarbeitsgericht entschied damit anders als das Arbeitsgericht Frankfurt am Dienstag.

Die Lufthansa wirft der VC vor, einen „Mogel-Streik“ zu führen. Tatsächlich gehe es ihr gar nicht vorrangig um die Übergangsversorgung der Piloten, sondern um das Lufthansa-Billigkonzept „Wings“. Damit sollen Kosten gespart und eine weitere Billig-Airline gegründet werden.

Die VC hat in der Vergangenheit den von Konzernchef Carsten Spohr geplanten Umbau mit einer externen Billigtochter „Eurowings“ heftig kritisiert.

Pilotenstreik: Hier kommen Sie zu aktuellen Informationen der Lufthansa

Piloten-Arbeitsplätze mit Billiglöhnen würden ins europäische Ausland exportiert und so dem deutschen Tarifrecht entzogen, lauteten unter anderem die Vorwürfe.

Vor der Entscheidung hatte der inzwischen 13. Pilotenstreik seit April 2014 einen neuen Höhepunkt erreicht. Wegen der Verlagerung auf die Kurz- und Mittelstrecke waren am Dienstag etwa 1000 Lufthansa-Flüge abgesagt worden. Die Pläne von rund 140.000 Passagieren wurden zum süddeutschen Ferienende in Mitleidenschaft gezogen.

Die Gewerkschaft forderte die Lufthansa auf, sich nicht hinter juristischen Positionen zu verstecken. „Der Konzernvorstand muss endlich erkennen, dass ein Dienstleistungsunternehmen nicht gegen das eigene Personal geführt werden kann“, sagte VC-Sprecher Markus Wahl. Die Gewerkschaft sei bereit, zukunftsfähige Strukturen mitzugestalten.