Die Hafenwirtschaft bangt, die Umweltschützer hoffen. Ob die Elbvertiefung kommt, hängt jetzt vom Richterspruch in Leipzig ab. Oder doch von Europa? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Leipzig/Hamburg. Um 10 Uhr am heutigen Donnerstag spricht das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zur Vertiefung und Verbreiterung der Elbfahrrinne. Die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts ist für Hamburg wegweisend: Wird die Elbvertiefung freigegeben, kann Deutschlands größter Seehafen mit geringen Einschränkungen auch weiterhin die größten Containerschiffe der Welt abfertigen. Verbietet der zuständige 7. Senat des Gerichts die Erweiterung der Fahrrinne, droht Hamburg mittelfristig der Abstieg aus der Liga der Welthäfen. Das Abendblatt beantwortetet die wichtigsten Fragen zu dem für die Wirtschaft der Hansestadt entscheidenden Verfahren.

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Hier finden Sie die Erklärungen des Bundesverwaltungsgerichtes.

Welches Urteil ist zu erwarten?

Nach der fünftägigen Anhörung beim Bundesverwaltungsgericht im Juli wird das Gericht wohl mindestens Auflagen für einen verbesserten Umweltschutz an der Elbe machen. Die zuständigen Planungsbehörden – die Hamburg Port Authority (HPA) und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – mussten ihre mehr als 2600 Seiten umfassende Planfeststellung noch bis in die laufende Anhörung hinein nachbessern. Der aus Sicht der Hafenwirtschaft und des Hamburger Senats schlimmste Fall träte ein, wenn das Gericht die Planungen zur Elbvertiefung für unvereinbar mit dem Europäischen Wasserrecht erklären würde.

Warum ist die Rechtslage so komplex?

Die Planer benötigen für die Elbvertiefung eine Ausnahmegenehmigung des Gerichts, weil sie eine Verschlechterung der Wasserqualität – etwa einen höheren Salz- und Sedimentgehalt – nicht rundweg ausschließen können. Eine Verschlechterung widerspricht europäischem Recht. Eine dritte Variante wäre es heute vor Gericht deshalb, wenn der 7. Senat zunächst Präzisierungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zum europäischen Wasserrecht abwartet. Der EuGH wird solche Präzisierungen bis voraussichtlich zum Frühjahr 2015 ohnehin vorlegen, und zwar für eine Beurteilung der Weservertiefung, die ebenfalls vor dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verhandelt wird. Nach der intensiven, fast zweijährigen Arbeit des Bundesverwaltungsgerichts und den Ergänzungen der Planungsbehörden ist es aber wahrscheinlich, dass die Leipziger Richter heute zur Elbvertiefung ein abschließendes Urteil verkünden werden.

Warum braucht Hamburgs Hafen eine Erweiterung der Elbfahrrinne?

Ursprünglich wollten die Planungsbehörden damit vor allem Spielraum für die immer größeren Tiefgänge der Schiffe herstellen. Auf der Flutwelle können Schiffe den Hamburger Hafen bislang mit maximal 13,50 Meter Tiefgang verlassen, nach einer Vertiefung des Flusses sollen 14,50 Meter mit der Flut möglich sein. Heutzutage fahren große Containerschiffe nach und von Hamburg wegen der Beschränkungen beim Tiefgang zumeist mit maximal halber bis zwei Drittel Beladung. Der Trend zu immer größeren Schiffen hält mit der immer schnelleren Einführung neuer Typen an. Die Reedereien können auf diesen Jumbos den Verbrauch je Container angesichts hoher Brennstoffkosten immer weiter senken – vorausgesetzt, die Schiffe sind ausgelastet.

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