Die Staatsanwaltschaft fordert für den früheren Vorstand der HSH Nordbank Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und zehn Monaten sowie Geldstrafen zwischen 40.000 und 150.000 Euro.

Hamburg. Im Untreue-Prozess gegen frühere Vorstände der HSH Nordbank hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch ihr Schlussplädoyer gehalten. Sie forderte Freiheitsstrafen zwischen zehn Monaten und einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung sowie Geldstrafen zwischen 40.000 und 150.000 Euro. Im Fall des ehemaligen Bankchefs Dirk Jens Nonnenmacher, der zum Zeitpunkt der umstrittenen Geschäfte Finanzvorstand war, forderte sie ein Jahr und drei Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.

Zur Sprache kam auch ein Dokument, dass Nonnenmacher im Laufe des Prozesses hatte, um zu belegen, dass sein Jahreseinkommen 12.000 Euro nicht überschreite. Dazu die Staatsanwaltschaft: „Herr Nonnenmacher ist nicht zu behandeln wie ein Hartz-IV-Empfänger.“

Otmar Kury, Verteiger des ebenso angeklagten Ex-Vorstandschefs Hans Berger äußerte sich nach Abschluss des Plädoyers: „Die Staatsanwaltschaft hat eine entfesselte Verdächtigungsrede gehalten. Die Verteidigung wird nun zu einer Ebene der Sachlichkeit kommen.“ Die Verteidigung soll in der kommenden Woche mit ihren Plädoyers beginnen. Mit einem Urteil wird Mitte Juli gerechnet.

Die Staatsanwaltschaft hält alle sechs Angeklagten für überführt. Allen Managern sei gemeinschaftliche Untreue in einem besonders schweren Fall nachgewiesen worden, sagte Staatsanwalt Karsten Wegerich am Mittwoch in seinem Schlussplädoyer vor dem Hamburger Landgericht. Nonnenmacher und der damalige Kapitalmarktvorstand Joachim Friedrich seien zudem der Bilanzfälschung schuldig.

Wegerich hielt den Angeklagten zur Last, dass sie bei ihrem Vorstandsbeschluss für ein komplexes Wertpapiergeschäft unter dem Codenamen „Omega 55“ Sorgfaltspflichten verletzt hätten. Die Vorlage für den Beschluss habe erhebliche Mängel aufgewiesen, die die Vorstände zu Nachfragen hätten veranlassen müssen. Den der Bank dadurch entstandenen Schaden bezifferte der Staatsanwalt auf 52,6 Millionen Euro. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiederholt zurückgewiesen.

„Die Angeklagten haben bedingt vorsätzlich gehandelt, weil sie sich nicht ausreichend informiert haben“, sagte Wegerich. „Die Angeklagten genehmigten im Blindflug eine Transaktion, die nicht zu einer Entlastung des Risikokapitalgeschäfts geführt hat, sondern, im Gegenteil, zu einer Belastung.“ Für die Staatsanwaltschaft sei der Eindruck entstanden, dass die Angeklagten nach marginaler Prüfung nach Frühstücksdirektorenart etwas unterzeichnet haben, ohne zu verstehen, was sie unterzeichnen.

Mit der Omega-Transaktion hatte die HSH Nordbank vor sechs Jahren ihr Kapitalpolster aufhübschen wollen, um für Anleger attraktiv zu werden. Doch damit holte sie sich Risiken ins Haus, die sie beinahe in die Pleite getrieben hätten. Hamburg und Schleswig-Holstein mussten die Landesbank mit einem 13 Milliarden Euro schweren Rettungspaket vor dem Aus retten. Unter den Kosten für den Rettungsschirm leidet die Bank noch heute.