Ab Mitte Januar könnte es erneut zu Streiks bei der Deutschen Bahn kommen. Die Gewerkschaft der Lokomotivführer will so ihre Tarifforderungen durchsetzen. Bahn reagiert „mit völligem Unverständnis“.
Berlin. Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) droht für Mitte Januar mit Streiks, um ihre Tarifforderungen durchzusetzen. Der Vorsitzende der 34.000 Beschäftigte zählenden GDL, Claus Weselsky, sagte der Saarbrücker Zeitung (Donnerstagsausgabe): „Wir sind bereit für einen Arbeitskampf.“ Am 15. Januar laufe die Friedenspflicht ab. Die Deutsche Bahn reagierte mit „völligem Unverständnis“. Eine Bahnsprecherin wies die Äußerungen Weselskys am Mittwoch als haltlos zurück.
Weselsky sagte, er rechne nicht mit einem neuen Angebot der Arbeitgeberseite. Nach Ende der Friedenspflicht „werden wir nicht mehr nur trommeln für unsere Forderungen, sondern auch pfeifen“, kündigte er an. Umstritten ist in den Verhandlungen ein sogenannter Demografie-Tarifvertrag. Während die dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angehörende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG den Tarifvertrag bereits unterschrieben hat, fordert die zum Deutschen Beamtenbund zählende GDL von der Bahn den Abschluss eine Lizenzverlustversicherung für alle Lokomotivführer.
„Wer zum Beispiel durch einen Selbstmord auf den Gleisen traumatisiert ist und nicht mehr fahren kann, muss geschützt sein“, sagte Weselsky. Außerdem wolle die GDL erreichen, dass Lokomotivführer nicht mehr in andere Regionen versetzt werden, sondern ihnen ein Arbeitsplatz nahe ihrem Wohnort angeboten wird.
Die Bahnsprecherin hob hervor, dass die Deutsche Bahn „eine Beschäftigungssicherung wie kaum ein anderes Unternehmen“ biete. „Wir haben der GDL-Spitze ein umfassendes Paket angeboten mit einem Top-Mitarbeiterschutz, der in der deutschen Wirtschaft seinesgleichen sucht.“ Wenn die GDL „völlig grundlos Drohungen ausspricht, zeigt sie damit, dass sie weder die Interessen der Lokomotivführer noch die der Bahnkunden im Blick hat“. Das sei verantwortungslos, betonte die Sprecherin.
Scharf kritisierte Weselsky das Vorhaben der großen Koalition, ein Gesetz zur Tarifeinheit zu beschließen. Danach soll in einen Betrieb jeweils der von der größten Gewerkschaft ausgehandelte Tarifvertrag gelten; Spartengewerkschaften wären kaum noch attraktiv. Das stelle die Existenz seiner Gewerkschaft in Frage, sagte er.
Der Grundsatz der Tarifeinheit regelte früher, dass in Firmen im Normalfall nur ein Tarifvertrag gelten soll. Dieser Grundsatz musste 2010 aufgegeben werden, nachdem er in Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes für unvereinbar mit Gesetz und Verfassung befunden wurde. Seitdem können in Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander bestehen. Das sehen Arbeitgeber, der DGB und Großgewerkschaften kritisch.