Lebensmittelkonzern kann „Becel pro.activ” weiter als cholesterinsenkendes Lebensmittel bewerben. Hamburger Gericht weist Klage ab.

Hamburg. Die von der Verbraucherorganisation Foodwatch angestrebte Unterlassungsklage gegen Lebensmittelkonzern Unileer wurde am Freitag vom Landgericht Hamburg abgewiesen.

In dem Verfahren ging es um Aussagen, die der Konzern über seine cholesterinsenkende Margarine verbreitet hatte. Danach gebe es aus wissenschaftlicher Sicht „keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist“. Das Unternehmen darf damit auch in Zukunft diese Aussage nutzen.

Foodwatch hat bei der Klageeinreichung erklärt, eine Reihe wissenschaftlicher Studien habe den Verdacht erhärtet, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten.

Foodwatch sah darin eine Verschleierung von Hinweisen auf Nebenwirkungen des Produkts. Denn die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine verursachten Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten.

„Heute ist ein guter Tag für die Verbraucher. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt. Wir können und werden auch in Zukunft die Aussage des renommierten Wissenschaftlers Prof. Klör nutzen. Für uns steht fest, Becel pro.activ ist ein gesundes Lebensmittel“, sagt Arne Kirchem, Marketingdirektor Margarine, nach dem Prozess (Aktenzeichen: 324 O 64/12).