Nike hat den Patentprozess gegen den Konkurrenten verloren. Adidas will nun gegen das EU-Patent der Amerikaner vorgehen.

Nürnberg (dapd). Der fränkische Sportartikelhersteller Adidas darf seinen Laufschuh „Primeknit“ ab sofort wieder in den deutschen Handel bringen. Ein von Konkurrent Nike Ende August vorläufig erwirktes Verkaufsverbot hat das Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch aufgehoben. Nike habe eine Patentverletzung in dem Verfahren nicht glaubhaft machen könnten, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Der Streit der beiden größten Sportartikelproduzenten der Welt ging um kleine, nur unter dem Mikroskop sichtbare Fasern aus Plastik, sogenannte Polymerfasern. Für deren Verschmelzung mit einer anderen Faser besitzt Nike seit 2002 ein EU-Patent. Die als „Flyknit Footwear“ bezeichnete Technologie will Nike beim Konkurrenten Adidas in dessen Primeknit-Schuh als Kopie entdeckt haben. Nike zog daraufhin vor Gericht.

Bei der mündlichen Verhandlung vor zehn Tagen waren jedoch bereits Zweifel an einer Patentverletzung aufgekommen. Adidas hatte dem Gericht Unterlagen vorgelegt, wonach die von Nike für sich reklamierte Technik schon seit 1940 bekannt sei. Das fränkische Unternehmen kündigte zugleich an, deshalb einen Widerruf des EU-Patents von Nike erwirken zu wollen.

„Der Bestand des Patents steht somit in Frage“, sagte der Vorsitzende Richter Horst Rottmann bei der Urteilsbegründung am Mittwoch. Angesichts dieser Prognose sei die von Nike am 28. August 2012 erwirkte einstweilige Verfügung gegen Adidas nicht aufrecht zu erhalten. Eine Kopie der „Flyknit Footwear“-Technologie erkannte das Gericht zudem nicht: Bei dem Schuh von Adidas seien nicht zwei, sondern offenbar drei Fasern miteinander verschmolzen worden.

„Seit der Gründung unseres Unternehmens sind wir führend in puncto Innovation“, so Adidas in einer Mitteilung. Nike kann gegen das Urteil allerdings Berufung einlegen.