Schon am Mittwoch soll ein Gesetzentwurf zum Hochfrequenzhandel verabscheidet werden. Spezielle Computer sollen zulassungspflichtig werden.

Die Bundesregierung prescht in der EU bei der Regulierung des Hochfrequenzhandels an den Börsen vor und will schon am Mittwoch einen Gesetzentwurf dazu verabschieden. Damit solle der Druck erhöht werden, auch in der Europäischen Union (EU) insgesamt zügig zu einer Regulierung der umstrittenen Branche zu kommen, hieß es am Dienstag in deutschen Regierungskreisen. Der Reuters vorliegenden Gesetzentwurf zielt darauf ab, für Betreiber von superschnellen Börsenhandelscomputern eine umfassende Zulassungspflicht einzuführen. Außerdem sollen als kritisch angesehene Handelspraktiken wie ein exzessives Antesten von Preisen erschwert und in einigen Fällen auch verboten werden. Auf die Festlegung einer Mindesthaltedauer für Wertpapiere wird in dem Gesetzentwurf allerdings verzichtet. Darüber wird derzeit im Europäischen Parlament diskutiert, wo parallel die europäische Gesetzgebung angelaufen ist.

Gegenüber früheren Fassungen wurde die deutsche Gesetzesvorlage an zwei Stellen verschärft: So sollen nicht nur die knapp 20 Betreiber von Hochfrequenzhandelssystemen in Deutschland gesondert reguliert werden, sondern auch andere Marktteilnehmer, die sich ihrer Systeme bedienen. Außerdem sollen die Handelsaufträge von Computern gekennzeichnet werden, um sie vom normalen Börsengeschehen unterscheiden zu können.

Beim Hochfrequenzhandel wird versucht, kleinste Kursschwanken auszunutzen, indem in Millisekunden unzählige Aufträge abgefeuert werden. Schätzungen zufolge macht diese Art des Handels in Deutschland rund 40 Prozent der Börsenaufträge aus, in den USA sind es etwa 70 Prozent. Die Methode steht im Verdacht, Kursentwicklungen massiv zu verstärken. So waren die US-Börsen im Mai 2010 binnen Minuten massiv abgestürzt, ohne dass ein offensichtlicher Grund erkennbar war.