Eckhard Cordes ist mit dem Versuch gescheitert, das Vetorecht des Mediamarkt-Gründers Erich Kellerhals bei Media-Saturn zu kippen.

Düsseldorf. Schlappe für den scheidenden Metro-Chef Eckhard Cordes. Er musste im Machtkampf beim Elektronikhändler MediaSaturn vor Gericht eine weitere Niederlage einstecken. Cordes scheiterte am Landgericht Ingolstadt mit dem Versuch, das Vetorecht der Minderheitsgesellschafter auszuhebeln. Durch die Entscheidung vor Gericht wird Miteignern um Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals der Rücken gestärkt. Das Verfahren war ein erster Höhepunkt im Machtkampf bei den zuletzt schwächelnden Elektronikketten Media Markt und Saturn. Das Gericht hatte die Entscheidung im Juli in einem Hinweis bereits angedeutet.

Metro hält zwar gut 75 Prozent an Media Markt und Saturn, muss aber Rücksicht auf Kellerhals und seinen Mitgründer Leopold Stiefel nehmen – auch deshalb ist die Dachgesellschaft MediaSaturn-Holding keine abhängige Konzerntochter. Kellerhals und Stiefel halten 21,6 und 3 Prozent. Entscheidungen müssen aber in einer Gesellschafterversammlungen mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent getroffen werden. Das verschafft der Minderheit faktisch eine Sperrminorität.

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Mit der Gründung eines Beirates wollte Cordes dieses Vetorecht brechen, um endlich durchregieren zu können. Bei Metro häuften sich etwa die Klagen darüber, dass die Schwäche von Media-Markt und Saturn auch mit Blockaden der Minderheitseigner bei der Expansion ins Ausland und beim Internethandel zusammenhängt. Die Möglichkeit zur Gründung des Beirats geht auf das Jahr 1990 zurück. Damals war der Rat für den Fall vorgesehen, dass die Media-Markt-Gründer aus dem aktiven Geschäft ausscheiden. Der Beirat sollte dann laut Satzung „nach Köpfen mit einfacher Mehrheit“ entscheiden.

Wichtiger ist aber ein Folgesatz, der die Stimmgewichtung regelt. Genau dieser Satz macht das Projekt nun unwirksam, denn – wie in der Gesellschafterversammlung – muss auch im Beirat mit einer Mehrheit von 80 Prozent entschieden werden, wenn der Gesellschaftervertrag dies vorsieht. Die Formulierungen seien zwar nicht besonders glücklich gewählt, gesteht der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl der Metro zu. Das ändere aber nichts an der juristischen Bewertung. Die Gründung des Beirats selbst sei allerdings nicht zu beanstanden. (abendblatt.de/dpa)