Nach E.ON und RWE will auch der Energieversorger EnBW Klage gegen die Brennelementesteuer für Atomkraftwerke einreichen.

Karlsruhe. Der baden-württembergische Energieversorger EnBW will gegen die Brennelementesteuer für Atomkraftwerke klagen. Dies kündigte der Konzern am Freitag in Karlsruhe an. Mit dem Abschluss der Revision im Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 seien erstmals neue Brennelemente eingesetzt, die der Kernbrennstoffsteuerpflicht unterliegen. Gegen die Steueranmeldung werde nun beim Finanzgericht Freiburg Klage eingereicht.

Die EnBW hatte sich im Streit zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen um den Atomausstieg bislang bedeckt gehalten. Nun will sich das Unternehmen ebenfalls gegen die im Zuge der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke eingeführte Brennelementesteuer wehren. Nach der Entscheidung des Bundes für einen Atomausstieg haben die Energiekonzerne nun ihre Zurückhaltung in Bezug auf die Steuer aufgegeben. Die EnBW erklärte, das Unternehmen habe in der Vergangenheit wiederholt seine „erheblichen Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Kernbrennstoffsteuer“ verdeutlicht und sich rechtliche Schritte vorbehalten. Nach eingehender Prüfung würden sowohl verfassungsrechtliche als auch europarechtliche Einwände geltend gemacht.

So hätten externe Gutachter die Rechtsauffassung der EnBW bestätigt, wonach unter anderem dem Bund nicht nur die Gesetzgebungskompetenz fehle, sondern das Gesetz auch gegen die Konsensvereinbarung von 2001 verstoße. In dieser habe sich die Bundesregierung gegenüber den Betreibern verpflichtet, keine einseitigen Maßnahmen zulasten der Kernenergie zu ergreifen.

Die Kernbrennstoffsteuer belastet laut EnBW-Chef Hans-Peter Villis das Unternehmen jährlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag. „Mit diesem Betrag könnten wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen zusätzlichen Schritt nach vorne machen“, erklärte er.

Zuletzt reichten die Energiekonzerne RWE und E.ON eine Klage beim Finanzgericht München ein. Im konkreten Fall geht es um die Besteuerung neuer Brennstäbe, die vor wenigen Wochen im Reaktor Gundremmingen zum ersten Mal eingesetzt wurden. Die Bundesregierung führte die Brennelementesteuer im Zuge der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerke ein. Obwohl diese jetzt doch früher wieder abgeschaltet werden sollen, bestehen sie auf eine Beibehaltung der Steuer. Sie wird von den Energiekonzernen heftig bekämpft, da sie zusätzliche Kosten in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro verursacht.

Der Reaktor Gundremmingen ist Gemeinschaftsprojekt, RWE ist zu 75 Prozent und Eon zu 25 Prozent an dem Kraftwerk beteiligt. Darum sind beide Stromanbieter an der Klage beteiligt. „Wir haben die Klage fristgerecht eingereicht für Gundremmingen Block B“, sagte ein Sprecher von RWE. Nach dem Austausch von Brennelementen wurde für den Reaktor in Bayern die umstrittene Steuer erstmals fällig.Durch das schnelle Vorgehen wollen die Konzerne die Zahlung der Steuern zurückhalten. Sie verzichteten darauf, die gesetzlich zustehende Fristen auszunutzen. Der dritte von der Brennelementesteuer betroffene deutsche Kernkraftwerksbetreiber EnBW hält sich hingegen noch zurück. Eine Entscheidung ob EnBW auch klagen will, behält sich das Unternehmen vorerst bis Mitte Juli vor.

(abendblatt.de/dapd)