Schön ist es draußen in der Natur, aber dort kann gerade das Wetter Schwierigkeiten bereiten. Wichtig ist: Vorsorge leisten, um den Schaden zu begrenzen.

Millionen Urlauber entspannen beim Camping in freier Natur. Egal, ob Sie als Dauercamper die Freizeit im fest installierten Wohnwagen/Mobilheim verbringen oder als Touristikcamper reisen – der richtige Versicherungsschutz ist wichtig. Allianz Experte Manfred Wadenstorfer informiert:

Wie viele Camper gibt es aktuell in Deutschland?

„Trotz aller Billigangebote an pauschalen Urlaubsreisen ist Camping sehr gefragt“, so Manfred Wadenstorfer, Experte für Spezialversicherungen bei der Allianz. „Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2009 rund 7 Millionen Gäste auf den rund 2500 deutschen Campingplätzen mit insgesamt 25 Millionen Übernachtungen gezählt. Dabei stieg die Anzahl der Gäste aus dem Inland um 10% gegenüber dem Vorjahr,“ so Wadenstorfer weiter.

Was sollte ich vor Reiseantritt bedenken?

Bevor Wohnmobil oder Caravan hergerichtet werden, rät der Allianz Experte, sich Gedanken über den Versicherungsschutz zu machen. „Schnell ist ein über 20.000 Euro teurer Wohnwagen samt Vorzelt durch einen kräftigen Sturm zerstört, wie es einigen unserer Kunden passiert ist,“ so Wadenstorfer,. „Die Besitzer waren froh, eine Campingversicherung abgeschlossen zu haben. So konnte wenigstens der finanzielle Schaden ersetzt werden.“

Welche Versicherungsangebote gibt es?

„Bei den Versicherungsangeboten gibt es Unterscheidungen zwischen den Dauercampern und den mobilen Campern. Speziell für Dauercamper, die ihren Wohnwagen oder ihr Mobilheim fest auf einem Campingplatz oder im Winterlager aufgestellt haben, gibt es die Campingversicherung,“ so Manfred Wadenstorfer.

„Je nach Kundenwunsch sind bei dieser Police Wohnwagen oder Mobilheime, Vorzelte, Geräte der Unterhaltungselektronik und sonstiges Inventar gegen Risiken wie Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel oder Blitzschlag, aber auch mutwillige Beschädigung Dritter versicherbar. Auch Schäden durch Überschwemmung können von Fall zu Fall nach Risikoprüfung mitversichert werden.“ Allianz Experte Wadenstorfer erläutert weiter: „Weil sie ähnliche Risiken abdeckt, wird die Campingversicherung auch als Wohngebäude- und Hausratversicherung für den Zweitwohnsitz am Campingplatz bezeichnet.

Bei Verlust oder Zerstörung ersetzt die Allianz den Wiederbeschaffungspreis bzw. die Kosten der Wiederherstellung. War der versicherte Gegenstand bereits weniger als die Hälfte seines Neupreises wert, erhält der Kunde Entschädigung bis zum Zeitwert.“ Als Zeitwert bezeichnet man den sich aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebenden Wert. Für bestimmte Schäden und Sachen gibt es eine Selbstbeteiligung.

Wie gestaltet sich der Schutz für mobile Camper?

„Für mobile Camper, die mit ihrem Caravan oder Reisemobil unterwegs sind, gilt diese Campingversicherung nicht. Pflicht für Touristikcamper ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen. Auch an einen Schutzbrief sollte man denken: Denn ob Panne oder Unfall, verlorener Autoschlüssel oder Rücktransport eines Schwerverletzten aus dem Urlaubsort ? wer sichert diese Kosten ab?

Empfehlenswert ist außerdem eine Kaskoversicherung mit Auslands-Schadenschutz. Das heißt bei einem nicht verschuldetem Unfall im Urlaubsort im Ausland reguliert der Versicherer dessen Folgen nach deutschem Recht und Standard in voller Höhe.“

Gibt es auch Kombinationen von Reisegepäckversicherung mit Camping?

Um den Versicherungsschutz zu vervollständigen, können mobile Camper eine Reisege-päckversicherung abschließen. Die Allianz bietet z.B. diese generell mit einem Campingbau-stein an“, so Wadenstorfer. „Versichert sind das mitgeführte Reisegepäck und die Camping-ausrüstung. Die Police gilt für alle Fahrten und Aufenthalte des mobilen Campers innerhalb Europas sowie der Schweiz und Norwegens außerhalb des Wohnortes. Versichert sind insbesondere Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel , mut- beziehungsweise böswillige Handlungen dritter Personen und auch Schäden am Reisegepäck durch Unfall des Wohnwagens oder Wohnmobils. Zum Teil kann auch Deckung über die Hausratversicherung bestehen.

Speziell für mobile Camper gibt es zusätzlich zur normalen Reisegepäckversicherung eine Erweiterung. Man sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz in unbeaufsichtigten Fahrzeugen erweitert bis 24 Uhr gilt. Auch Foto- und Filmapparate mit Zubehör sind bei uns versichert, solange sie sich im Innenraum des Wohnmobils/Wohnwagens – von außen nicht sichtbar – oder im verschlossenen Kofferraum des Zugfahrzeugs befinden“, erklärt der Allianz Experte Wadenstorfer weiter.

„Gerade für Reisen mit dem Wohnmobil und Caravan ist Folgendes zu prüfen: besteht der Versicherungsschutz auch für das vor Urlaubsreisen in der Regel schon am Vortag eingeladene normale Reisegepäck (ohne Wertsachen wie z.B. auch Foto- und Filmapparate…)? Zusätzlich ist zu beachten, ob für ständig im Fahrzeug verbleibendes Gepäck wie Geschirr oder Schuhe zumindestens im kleinen Umfang auch ständige Deckung besteht,“ so Wadenstorfer.

Quelle: Welt Online