Wenn vom Unternehmer keine Leistung erbracht werde, dürften zukünftig auch keine Kosten berechnet werden, beschloss das Kabinett.

Berlin. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Anrufer für Telefon-Warteschleifen nicht mehr teuer bezahlen müssen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. «Es ist uns gelungen, das Problem der kostenpflichtigen Warteschleifen zu lösen», sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Wenn vom Unternehmer keine Leistung erbracht werde, dürften auch keine Kosten berechnet werden, sagte sie. Im Falle eines Verstoßes solle die Zahlungspflicht des Anrufers für den gesamten Anruf entfallen.

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass Telefon-Warteschleifen künftig nur noch bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunknummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden dürfen. In allen anderen Fällen, vor allem bei Sonderrufnummern, dürfen dem Entwurf zufolge Warteschleifen nur noch dann eingesetzt werden, wenn der Anruf einem Festpreis unterliegt oder der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt.

Mit der Novelle, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, sollen auch die Verbraucher im Fall eines Umzugs ihre Internet- und Telefonanbieter leichter wechseln können. Zudem sollen Mobilfunkkunden künftig ihre Rufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit jederzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen können.

Vorgesehen ist auch ein schneller Ausbau von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen im ländlichen Raum. So soll bis spätestens 2018 eine flächendeckende Verfügbarkeit von Anschlüssen mit einer Bandbreite von 50 Megabits pro Sekunde erreicht werden.

Verbraucherschützer warnen

Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Abzock-Masche: Der Anbieter Win-Finder, der nach eigenen Angaben gegen Gebühr die Teilnahme an 200 Gewinnspielen pro Monat organisiert, mache vermeintliche Ansprüche direkt über die Telefonrechnung geltend, teilte am Montag die Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt mit. Diese Ansprüche würden als „Beiträge anderer Anbieter“ in Rechnung gestellt; die Abrechnung erfolge über die Deutsche Telekom. Die Verbraucherschützer fürchten, dass künftig mehr Anbieter diese Masche wählen und raten daher, Telefonrechnungen regelmäßig und genau zu überprüfen – insbesondere Onlinerechnungen.

Bei der Verbraucherzentrale Thüringen häufen sich nach deren Angaben derzeit Beschwerden über Win-Finder: Vor allem ältere Verbraucher berichten demnach, ihnen sei in Anrufen von angeblichen Gewinnen berichtet worden. Offensichtlich gaben sie in diesen Telefonaten auch personenbezogene Daten preis, wie die Verbraucherschützer mitteilten. Per Telefonrechnung habe Win-Finder den Angerufenen dann vermeintliche Leistungen in Rechnung gestellt - diese hätten sich aber nicht erinnern können, einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen zu sein.

Die Verbraucherschützer raten in einem solchen Fall, nur den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu bezahlen und der Telekom den Grund dafür mitzuteilen. Bei einer Mahnung sollten Betroffene vom Anbieter einen Nachweis über einen Vertrag fordern und ihn vorsorglich widerrufen. Der Hinweis des Anbieters, der Vertrag sei nicht widerrufbar, ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen rechtlich nicht haltbar.

(dapd/abendblatt.de)