Eine dreiste Abkassier-Welle überrollt das weltweite Datennetz. Verbraucherschützer raten: Wer nichts bestellt hat, solte auf keinen Fall zahlen.
Hamburg. Tausende Internet-Nutzer bundesweit sitzen in der Abo-Falle. Sie haben dreiste Zahlungsaufforderungen am Hals, obwohl sie nichts online bestellt oder bewusst in Anspruch genommen haben. Die meisten hatten lediglich nach kostenlosen Programmen wie „Open Office“, „Adobe Flash Player“ oder Virenschutz-Software gesucht. Gelandet sind sie aber auf den Seiten fragwürdiger Anbieter, die sich aufs Abkassieren spezialisiert haben.
Ein unbedachter Mausklick – und bald schon kommt die erste Rechnung, meist über ein nicht näher definiertes Abonnement in Höhe von 96 Euro mit einem oder zwei Jahren Laufzeit. „Eine Massenplage“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Nicht nur Software sollen die Angeschriebenen heruntergeladen haben, sondern auch Hausaufgabentipps, Routenplaner, Kochrezepte oder Intelligenztests. In nahezu jedem Fall waren die Hinweise auf Kosten und Abonnement-Verträge so gut versteckt, dass sie von den Internet-Nutzern übersehen wurden. In den vergangenen Wochen häuften sich die Anfragen ratloser Betroffener, wie Verbraucherschutz-Kollegin Barbara Steinhöfel aus Mainz erklärt.
Was tun?
Auf keinen Fall zahlen. Und auch nicht einschüchtern lassen durch ständige Mahnschreiben oder Inkassodrohungen, so der Rat der Expertinnen. Wer nichts bestellt hat, muss auch nicht zahlen. In der Regel sind die Forderungen völlig aus der Luft gegriffen. Mit diesen Tipps laufen die Abkassier-Versuche ins Leere.
Wie wird man die Forderung los?
Aktive Gegenwehr ist effektiver als nichts tun, wie Tatjana Halm, Juristin der bayerischen Verbraucherzentrale, rät. Am besten schreibt der Betroffene per Einschreiben zurück, dass er oder sie den angeblichen Abo-Vertrag mitsamt Kostenpflicht bestreitet und wegen arglistiger Täuschung anficht.
Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen
Gratis-Musterbriefe für Erwachsene wie Minderjährige gibt es bei allen Verbraucherzentralen, beispielsweise online unter vz-rlp.de/muster. Wer will, kann auch den Spieß umdrehen und damit drohen, die Geldforderung juristisch prüfen zu lassen. Die Anwaltskosten muss die Gegenseite übernehmen. „Das wirkt oft Wunder“, sagt Castello.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nichts bezahlen. Nur wenn sich zwei Parteien einig sind über Preis und Inhalt einer Leistung, kann ein Vertrag zustande kommen. Das ist bei versteckten Kostenfallen im Internet oder am Telefon aber nicht der Fall. Im Musterbrief der Verbraucherzentralen wird der angebliche Vertragsschluss deshalb auch bestritten und vorsorglich widerrufen.
Die getäuschten Verbraucher haben meist keine Widerrufsbelehrung in Textform bekommen, was aber bei Fernabsatzverträgen vorgeschrieben ist. Im Übrigen gilt: Wer Geld will, muss erst einmal beweisen können, dass ein wirksamer Vertrag mit dem Verbraucher zustande kam. „Und das kann die Gegenseite in der Regel nicht“, sagt Halm.
Das Amtsgericht Marburg wertete die Praxis von Portalen, die Leistungen anbieten, die Kosten aber verstecken, als Täuschung und versuchten Betrug (Urteil vom 8. Februar 2010, 91 C 981/09 – 81).
Und wenn die Mahnungen weitergehen?
Immer neue Mahnungen, auch von Rechtsanwälten, Drohungen mit Zwangsvollstreckung, Einkommenspfändung, Inkassoverfahren, mit Gerichtsvollzieher oder Schufa-Einträgen könnten getrost ignoriert werden, rät Castello. Das sei nichts als heiße Luft. Unseriöse Firmen gäben nach einer Weile auf, weil sie für Inkassodienste oder gar den gerichtlichen Mahnbescheid finanziell in Vorleistung gehen müssten.
Was ist eine Ratenzahlungsvereinbarung?
Diese Vereinbarung wird häufig frech mit den Mahnschreiben verschickt, um den angeblichen Schuldnern die Zahlung „leichter“ zu machen. Doch aufgepasst: Wer unterschreibt, erkennt die Forderung an. Auch eigentlich unbegründete Rechnungen müssen dann bezahlt werden. Deshalb können solche Ratenzahlungsangebote getrost in den Papierkorb wandern.
Wo bekommt man Rat?
Wer telefonisch Rat oder Unterstützung beim Formulieren eines Antwortbriefs braucht, kann sich an die Verbraucherzentralen vor Ort wenden. Auch telefonische Auskünfte sind möglich, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, montags von 10.00 bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 09.00 bis 16.00 Uhr, jeweils unter 01805/60 75 60 60 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreis maximal 0,42 Euro pro Minute).