Außerdem werden Handy-Telefonate im EU-Ausland günstiger, Schuldner besser vor Pfändungen geschützt und Kühlschränke effizienter.

Berlin. Das Telefonieren mit dem Handy im Ausland wird erneut billiger, Schuldner können ihr Konto einfacher vor der Pfändung schützen, Bioprodukte erhalten ein neues EU-Siegel und Kühlschränke eine neue Kennzeichnung zum Energieverbrauch: Zum 1. Juli tritt eine Reihe von Änderungen in Kraft, die für Verbraucher wichtig sind.

Roaming: Das Telefonieren mit dem Handy im EU-Ausland wird erneut günstiger: Abgehende Gespräche dürfen innerhalb der EU für Kunden mit deutschen Verträgen ab 1. Juli maximal 46 Cent kosten, ankommende Gespräche nicht mehr als 18 Cent. SMS kosten maximal 13 Cent. Keine Beschränkung gibt es für MMS, mit denen sich etwa Urlaubsfotos per Handy verschicken lassen. Für die mobile Internetnutzung sind nur die Großhandelspreise gedeckelt, nicht die Preise für Endkunden. Die Verbindungen werden aber automatisch getrennt, sobald ein Kunde 60 Euro versurft hat – es sei denn, er deaktiviert diese Option oder setzt eine andere Kostenobergrenze.

P-Konto: Das Geld von Schuldnern ist künftig besser vor Pfändungen geschützt: Verbraucher können sich ab 1. Juli ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen, das Monat für Monat einen Grundbetrag von 985,15 Euro sichert. Der Schutzbetrag erhöht sich bei Unterhaltspflichtigen um einen bestimmten Betrag. Gläubiger, denen Verbraucher noch Geld schulden, bekommen keinen Zugriff auf dieses Geld. Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass ihr bisheriges Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Verbraucherschützer und die Fachzeitschrift „Finanztest“ raten Verbrauchern mit intakten Finanzen allerdings davon ab, ihr Konto umwandeln zu lassen – da es bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit negativ sein könnte.

EU-Biosiegel: Die EU führt zum 1. Juli ein neues Kennzeichen für Produkte aus der biologischen Landwirtschaft ein. Für die Ökoprodukte gelten die gleichen Standards wie beim deutschen Biosiegel. Das neue Kennzeichen zeigt auf hellgrünem Hintergrund die zwölf Europasterne, die ein leicht geschwungenes Blatt bilden. Das Logo ersetzt das bisherige EU-Siegel mit einer Ähre im Sternenkranz auf blauem Grund, das in Deutschland nur wenig genutzt wurde. Das deutsche Sechseck-Siegel bleibt. Mit dem Logo versehene Lebensmittel dürfen etwa nicht gentechnisch verändert sein und mindestens 95 Prozent der Zutaten müssen aus Ökolandbau stammen. Antibiotika oder andere künstliche Stoffe im Tierfutter sind verboten. Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden.

Energieeffizienz-Klassen von Kühlgeräten: Wer künftig einen Kühlschrank kauft, hat scheinbar nur noch unter den effizientesten Geräten Auswahl: Geräte in den Energieeffizienz-Klassen B bis G müssen ab 1. Juli aus den Läden verschwinden. Stattdessen gibt es künftig die Klassen A, A+, A++ und A+++. Die Unterschiede zwischen diesen sind allerdings gewaltig: Jedes Plus steht für eine um 20 Prozent höhere Effizienz und damit einen niedrigeren Energieverbrauch. „A+++“-Geräte sind also 60 Prozent effizienter als „A“-Geräte. Die Differenz macht sich in der Stromrechnung des Verbrauchers bemerkbar. Verbraucherschützer hatten daher gefordert, die alten Effizienzklassen beizubehalten – und alte Geräte mit der technischen Entwicklung einfach abzustufen.