Die von der EU festgesetzten Preisgrenzen für Handy-Telefonate im Ausland sind rechtens, hat der Europäische Gerichtshof geurteilt.

Luxemburg. Es ist ein Sieg für die Verbraucher: Die von der EU festgesetzten Preisgrenzen für Handy-Telefonate im Ausland sind rechtens. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Danach war die EU-Kommission berechtigt, 2007 im Interesse der Nutzer gegen die Telekomanbieter und ihre hohen Gebühren für Handygespräche im europäischen Ausland vorzugehen. Das Urteil ist eine Niederlage für die vier führenden europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile, die gegen die Verordnung geklagt hatten.

Die Begrenzung der Tarife sei „geeignet und erforderlich“ gewesen - selbst wenn sie den Gewinn einzelner Betreiber reduziert hätten, entschieden die Richter. Nach früheren Angaben der EU-Kommission hatten die Telekomriesen bis zu 200 Prozent Gewinn auf getätigte Auslandsgespräche und bis zu 400 Prozent auf eingehende Anrufe gemacht.

Mit dem Gesetz hatte die EU 2007 die sogenannten Roaming-Gebühren teils um mehr als 70 Prozent gesenkt. Darunter versteht man Kosten für Gespräche, die ein Handy-Besitzer außerhalb des eigenen Netzes im Ausland tätigt oder annimmt. Die Verordnung schreibt den Konzernen jährlich sinkende Obergrenzen für die Gebühren vor. Im vergangenen Jahr wurde sie auch auf SMS-Kurznachrichten und Datenübertragung aus dem Internet ausgedehnt und bis zum 30. Juni 2012 verlängert.

Die Mobilfunkanbieter argumentierten, die EU habe damit unzulässig in den freien Markt eingegriffen und überzogene Preissenkungen erzwungen. Dem widersprach das Gericht: Als die Verordnung erlassen wurde, habe der durchschnittliche Preis für einen Handy-Anruf im Ausland 1,15 Euro pro Minute betragen – was „mehr als fünf Mal soviel war wie die tatsächlichen Kosten“, die die Unternehmen untereinander verrechneten, schrieben die Luxemburger Richter zur Begründung.

Nach Ansicht der Richter war der Eingriff gerechtfertigt, weil sowohl Behörden als auch Verbraucherschutzverbände das hohe Preisniveau als ein anhaltendes Problem gesehen hätten. Zudem könnten EU-weite Vorgaben die nationalen Parlamente davon abhalten, eigene Maßnahmen zu ergreifen, was den Wettbewerb in Europa viel stärker stören würde. Die vier Mobilfunkkonzerne hatten vor dem High Court of Justice in England und Wales geklagt, der den EuGH anrief. Die EU- Kommission begrüßte die Luxemburger Entscheidung.

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