Bei Abfindungen für gekündigte Schlecker-Mitarbeiter soll es laut Insolvenzverwaltung entgegen der Aussage einer Anwältin der eigenen Kanzlei kein einheitliches Angebot geben.

Ehingen/Ulm. Bei Abfindungen für gekündigte Schlecker-Mitarbeiter soll es laut Insolvenzverwaltung entgegen der Aussage einer Anwältin der eigenen Kanzlei kein einheitliches Angebot geben. „Das sind Einzelfallentscheidungen“, sagte der Sprecher der Insolvenzverwaltung, Patrick Hacker, am Donnerstag. Damit dementierte der Sprecher Aussagen der Rechtsanwältin, die vor Gericht die Summe von 500 Euro als „Leitfaden für alle Schlecker-Fälle“ angegeben hatte. Es gebe dazu keinen Leitfaden, hieß es von der Insolvenzverwaltung von Arndt Geiwitz.

Bisher haben rund 1500 frühere Schlecker-Beschäftigte bei Gerichten Klage gegen ihre Entlassung eingereicht. In Baden-Württemberg gingen beim Landesarbeitsgericht mehr als 460 Kündigungsschutzklagen ein. In Nordbayern waren es 278 Klagen von den früheren Beschäftigten gegen die insolvente Drogeriekette, wie ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts am Mittwoch in Nürnberg der Nachrichtenagentur dpa sagte.

Gegen Schlecker gingen in Nordrhein-Westfalen bisher 256 und in Hessen 248 Klagen ein. In Rheinland-Pfalz zählte das zuständige Gericht knapp 180 sowie in Leipzig und Dresden zusammen 62 Kündigungsklagen. In Hannover, Hamburg und Bremen zogen 76 gekündigte Mitarbeiter vors Gericht. Für die meisten endete die dreiwöchige Klagefrist am 23. April.

Ende März war im Zuge der Schlecker-Pleite bundesweit mehr als 10 000 Beschäftigten gekündigt worden, nachdem eine Auffanggesellschaft für diese gescheitert war. Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz befürchtet für die Schlecker-Rettung, dass eine „hohe Zahl“ von Klagen potenzielle Investoren abschrecken könnte. Die Gewerkschaft Verdi hatte angekündigt, die entlassenen Mitarbeiter nicht zu rechtlichen Schritten ermuntern zu wollen. Die Gewerkschaften haben aber ihren Mitgliedern auf Wunsch Rechtsschutz gewährt, Klagen gesammelt und bei den Arbeitsgerichten eingereicht.

Die Zukunft der insolventen Drogeriekette ist indes weiter unklar. Beim Insolvenzverwalter ist angeblich noch keine abschließende Entscheidung gefallen, wie das Verfahren zur Unternehmenssanierung durchgeführt wird. Ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz sagte am Mittwoch: „Aus unserer Sicht hat sich nichts verändert.“

Zuvor hatte die „Financial Times Deutschland“ berichtet, dass Geiwitz von der Sanierung des Unternehmens nach dem sogenannten Planinsolvenzverfahren Abstand genommen habe. Stattdessen sollten Besitz und Verträge in einer sogenannten übertragenden Sanierung auf eine neugegründete Firma überschrieben werden. Grund sei, dass das Unternehmen von Anton Schlecker als Einzelkaufmann geführt wurde.

Der Insolvenzverwalter hatte wiederholt öffentlich geäußert, die Übertragung der Unternehmenswerte als Methode zur Sanierung in Erwägung zu ziehen. Die Entscheidung darüber könnte auf der Gläubigerversammlung am 5. Juni in Ulm fallen.

Schlecker hatte am 23. Januar Insolvenz beim Amtsgericht Ulm angemeldet. Rund 10.000 überwiegend weibliche Mitarbeiterinnen erhielten inzwischen die Kündigung. (dpa/dapd)