Die Gesprächsprotokolle von Banken weisen Mängel auf – so lautet das Testergebnis der Verbraucherzentralen, die eine Aufsicht fordern.
Berlin. Bei der Anlageberatung für Wertpapiere können sich Bankkunden nach Angaben der Verbraucherzentralen oft nicht auf das vorgeschriebene Gesprächsprotokoll verlassen. Trotz gesetzlicher Pflicht wurde in einer Untersuchung in 20 Prozent der Fälle gar keine Aufzeichnung ausgehändigt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Dies habe eine Auswertung von 50 Gesprächen in 50 Geldinstituten ergeben. In 40 Prozent der Fälle sollten Kunden unterschreiben, obwohl es nur der Berater muss. Auch die Risikobereitschaft von Kunden werde nicht korrekt dokumentiert.
„Die Protokolle schützen eher die Berater und Vermittler vor Schadenersatz als die Verbraucher vor Falschberatung“, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In der Untersuchung seien in keinem Fall Informationen vollständig in das Protokoll aufgenommen worden, die Testkäufer in den Gesprächen gemacht hätten. Diese seien zwischen September 2011 und Februar 2012 bei Instituten in den Großräumen Hamburg, Bremen, Berlin, Stuttgart, Köln/Düsseldorf, Frankfurt/Main, München und Hannover geführt worden. Dabei ging es jeweils darum, ein Wertpapierdepot zu überprüfen.
Seit 2010 sind Institute verpflichtet , Kunden eine schriftliche Zusammenfassung von Beratungsgesprächen aushändigen, wenn dabei die Rede auf Wertpapiere kommt, also etwa Aktien oder Fonds.
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Die Protokollpraxis zeige, dass eine Aufsicht „mit Biss“ erforderlich sei, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der Finanzmarkt benötigt zudem „ein Frühwarnsystem, das Mängel und Missstände aufdeckt und hilft, sie abzustellen.“ Die von der schwarz-gelben Koalition geplante Aufstockung der Mittel für die Stiftung Warentest um jährlich 1,5 Millionen Euro sei zu begrüßen. Dies reiche aber nicht aus, da die Stiftung testen und informieren, aber nicht regulieren könne. (dpa/abendblatt.de)