Schuldenschnitt per Gesetz? Über diese Option spricht das Parlament für den Fall, dass nicht genügend Gläubiger verzichten wollen.

Athen. In Athen diskutiert das griechischen Parlament über das Gesetz für einen Schuldenschnitt. Es sieht nach Angaben des Finanzministeriums auch vor, dass die privaten Gläubiger zum Forderungsverzicht gezwungen werden könnten, falls die Beteiligung am freiwilligen Schuldenschnitt zu niedrig ausfallen sollte. Die Abstimmung sollte am späten Donnerstagabend stattfinden. Am Freitag (24. Februar) soll den Banken und anderen Geldinstituten dann das offizielle Angebot zum Schuldenschnitt gemacht werden.

Die neuen Anleihen werden bis 2015 einen Zinssatz von zwei Prozent haben. Danach wird der Zinssatz bis zum Jahr 2042 stufenweise steigen. Der Schuldenschnitt soll die griechische Schuldenlast um 107 Milliarden Euro verringern.

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Die Regierung unter Ministerpräsident Lucas Papademos verfügt über eine große Mehrheit von zwei Drittel der Abgeordneten im 300-köpfigen Parlament in Athen. Bereits am Vortag hatte der Finanzausschuss des Parlamentes das Gesetz mit den Stimmen der beiden großen Parteien, der Konservativen und der Sozialisten, gebilligt.

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„Nach jetziger Planung soll am 8. März zusammengerechnet werden, welche Banken und Geldinstitute sich zum Schuldenschnitt bereit erklärt haben und in welcher Höhe“, sagte ein Mitarbeiter des Finanzministeriums. Sollte die angepeilte Summe von 107 Milliarden Euro nicht erreicht werden, könnte die sogenannte Zwangsklausel (CAC) in Kraft treten, mit der alle Halter von griechischen Staatsanleihen gezwungen werden, am Schuldenschnitt teilzunehmen. Danach sollen am 12. März – wenn alles nach Plan läuft - die verschiedenen Verträge zum Tausch der alten in neue Staatsanleihen unterzeichnet werden. (dpa/abendblatt.de)