Laut Kommission sei durch hohe regulierte Preise und Subventionen für Renten millionenschwere illegale Beihilfen für die Deutsche Post entstanden. Die Post-Aktie reagierte mit Kursverlusten auf die Entscheidung der EU-Kommission.
Brüssel. Die Deutsche Post muss auf Geheiß der EU-Kommission dem Staat Beihilfen in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro zurückzahlen. Aus einer Kombination hoher regulierter Preise und Subventionen für Pensionszahlungen sei eine illegale Beihilfe von 500 Millionen bis zu einer Milliarde Euro entstanden, erklärte die Kommission am Mittwoch in Brüssel. "Diese Beihilfen verschaffen der Deutschen Post gegenüber ihren Wettbewerbern einen Vorteil.“ Die genaue Höhe des Betrags müssen die deutschen Behörden ermitteln. Die Kommission genehmigte zugleich Ausgleichszahlungen für den Universal-Postdienst in Höhe von 5,6 Milliarden Euro.
Ein Sprecher der Post wollte sich zunächst nicht zu der EU-Entscheidung äußern, kündigte jedoch eine Stellungnahme im Laufe des Tages an. Die Post-Aktie reagierte mit Kursverlusten auf die Entscheidung der EU-Kommission. Sie notierte am Mittag mit einem Minus von knapp einem Prozent bei 12,69 Euro.
+++ Die Deutsche Post erwägt eine Sonderdividende +++
Die EU-Kommission hatte 1999 eine Prüfung staatlicher Beihilfen an die Deutsche Post eingeleitet, die sie 2007 und zuletzt im Mai 2011 ausweitete. Eine Klage der Post gegen die Untersuchungen war im Dezember vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgewiesen worden. Die Post hatte schon einmal 2010 einen Rechtsstreit mit der Kommission vor dem EuGH über 572 Millionen Euro angeblicher Subventionen gewonnen.
Die Monopolstellung staatlicher Postunternehmen wurde in den vergangenen Jahren in der EU aufgebrochen. Die Mitgliedstaaten dürfen den Postbetreibern Zusatzkosten für Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, wie etwa die flächendeckende Versorgung mit Postdiensten, erstatten. Die Kommission genehmigte deshalb nun Ausgleichszahlungen von 5,6 Milliarden Euro, die der Deutschen Post von 1990 bis 1995 zur Deckung der Kosten des Universal-Postdienstes gewährt wurden. Doch es darf keine Überkompensation zum Nachteil privater Postkonkurrenten geben. "Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, damit Bürger und Unternehmen von den Vorteilen einer völligen, bald in allen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Marktöffnung profitieren können“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. (rtr)