Auch Gebäude in ländlichen Gegenden darf Google nach deutschem Recht nicht für das geplante neue Online-Angebot fotografieren.

Mainz. Der umstrittene Internet-Dienst „Google Street View“ darf einem Rechtsgutachten zufolge aus Datenschutzgründen in Deutschland keine Aufnahmen von Einfamilienhäusern oder kleinen Mehrfamilienhäusern verbreiten. Auch Gebäude in ländlichen Gegenden dürften nach geltendem deutschen Recht nicht für das geplante neue Online-Angebot fotografiert werden, heißt es in einer am Montag in Mainz vorgestellten Expertise des Karlsruher Zentrums für angewandte Rechtswissenschaft. Das im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung erstellte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass für den entstehenden Internetdienst von Google deutlich schärfere Auflagen möglich seien.

Die Karlsruher Rechtswissenschaftler sind auch der Ansicht, dass fotografierte Personen und Autos so unkenntlich gemacht werden müssen, dass sie nicht identifizierbar sind. Eine Verpixelung fotografierter Gesichter oder Autonummern allein sei unter Umständen keine ausreichende Maßnahme. Google müsse zudem alle unbearbeiteten Rohdatensätze vernichten, auf denen Personen erkennbar seien.

Auch Aufnahmen aus einer Höhe von mehr als zwei Metern – etwa über Gartenmauern hinweg – seien rechtlich unzulässig. Ansichten von „Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften“ könnten nach der derzeitigen Rechtslage dagegen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, lautet das Ergebnis des Gutachtens.

Gegen die Aufnahmen kompletter Straßenzüge für den Internetdienst „Google Street View“ hat es in Deutschland erhebliche Vorbehalte gegeben. Bislang sind im Internet noch keine Straßen deutscher Kommunen abrufbar. Virtuelle Rundgänge durch Schweizer oder französische Städte sind dagegen bereits möglich. Für März und April plant Google nach eigenen Angaben unter anderem in Koblenz, Kaiserslautern, Bad Kreuznach, Speyer und Saarbrücken weitere Aufnahmen.

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner begrüßte das Gutachten als eine Stärkung des Datenschutzes. Er riet allen Bürgern, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos des eigenen Hauses zu prüfen. Google müsse einzelne Liegenschaften auf Antrag unkenntlich machen. Noch sei aber offenbar nicht geklärt, wie dies technisch umgesetzt werden könne. Bilder von Straßenzügen seien wahrscheinlich nur „ein erster Schritt“, sagte Wagner. Mittelfristig könnten wohl auch Innenaufnahmen aus Einkaufszentren, Läden und Privatwohnungen über das Internet verbreitet werden.

Wer gegen die Veröffentlichung von Bildern Widerspruch einlegen will oder weitere Informationen wünscht, kann sich an Google wenden, entweder per E-Mail oder per Post (Google Germany GmbH, betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg).

streetview-deutschland@google.de