Am 1. Oktober ist die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft getreten - mit Konsequenzen für Bauherren und Hausbesitzer.
Frankfurt/Main. Hausbesitzer und Bauherren müssen sich auf Neuerungen einstellen: Am 1. Oktober ist die novellierte Energieeinsparungsverordnung (EnEV) in Kraft getreten, die künftig strengere Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und die Modernisierung von Altbauten vorschreibt.
Ziel ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent zu senken. An die neue Verordnung sind alle Bauherren und Haussanierer gebunden. Für alle, die einen Bauantrag nach dem 1. Oktober stellen, gilt laut Deutscher Energie-Agentur (Dena) nun folgendes:
Nach Angaben der Energie-Agentur ist eine pauschale Aussage darüber, welche Mehrkosten durch die Verordnung entstehen und wann sich die Investition rechnet, kaum zu treffen. Dies liege an der unterschiedlichen Konstruktion und anderen Flächenverhältnissen bei Alt- und Neubauten, wodurch sich auch unterschiedliche Kosten und Einspareffekte ergäben.
Generell seien die Anforderungen der Verordnung aber nicht nur energetisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Das habe ein Gutachten der Bundesregierung ergeben.
Der Deutsche Mieterbund hält die Neuregelungen für sinnvoll, ist aber für weitere Verbesserungen. „Wir fordern, dass insbesondere im Wohnungsbestand, das heißt bei Altbauten, energetische Verbesserungen zwingend vorgeschrieben werden“, erklärte Verbandsdirektor Lukas Siebenkotten. „Die bisherigen Vorschriften für den Wohnungsbestand sind halbherzig oder aufgrund langer Übergangsfristen wenig wirkungsvoll“, fügte er hinzu.