Bis zum 2. November 2009 müssen Inhaber von Lehman-Zertifikaten ihre Forderungen an das Geldinstitut beim zuständigen New Yorker Insolvenzgericht anmelden.
Hamburg. Dieser Termin gilt für alle Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury herausgegeben wurden. Diese Gesellschaft ist nach Angaben des Anwalts Klaus Rotter die Herausgeberin fast aller in Deutschland gehandelten Lehman-Zertifikate.
Zeichner von Anleihen und Zertifikaten der Lehman Brothers Holding müssen ihre Ansprüche bis zum 23. Oktober beim New Yorker Insolvenzgericht anmelden. Dazu muss ein englischsprachiges Formblatt ausgefüllt und bei der Depotbank eine Sperrnummer beantragt werden. Diese Sperrnummer gibt es nur bis zum 23. Oktober 2009. Über die genaue Vorgehensweise können sich Anleger auf der Internetseite des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen ( www.vzbv.de ) informieren. Dort gibt es auch das Formblatt zum Herunterladen und einen Leitfaden als Hilfe zum Ausfüllen.
Verbraucherschützer raten, sich von den Banken beim Ausfüllen des Formulars helfen zu lassen. Unterlagen wie zum Beispiel Kaufabrechnungen müssten zunächst nicht eingereicht werden, sagt Rotter.
Haspa unterstützt Kunden
Die betroffenen 2500 Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa) können ihre Ansprüche an die Haspa abtreten, die dann die Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmeldet. "Über 80 Prozent der Kunden haben bereits davon Gebrauch gemacht", sagt Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg. Die Haspa arbeitet dabei mit der Kanzlei White & Case zusammen, die für zahlreiche Sparkassen die Anmeldung der Forderungen übernimmt.
"Mögliche Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren zahlen wir ohne Abzüge an die Kunden aus", so von Carlsburg. Die Möglichkeit der Kunden, gegen die Haspa wegen des Verkaufs der Zertifikate zu klagen, ist davon nicht beeinträchtigt. "Es gibt keinen Grund, das Angebot der Haspa nicht zu nutzen", sagt der Hamburger Anleger-Anwalt Ulrich Husack.
Die US-Investmentbank Lehman Brothers war im September 2008 zusammengebrochen. Die von ihr ausgegebenen Zertifikate waren daraufhin wertlos. Nach Schätzungen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sind bundesweit bis zu 50 000 Anleger betroffen, die im Durchschnitt 60 Jahre alt sind. Der überwiegende Teil habe zwischen 10 000 und 24 000 Euro in die Lehman-Papiere investiert. Für 40 Prozent der Fälle sehen die Anlegerschützer gute Chancen auf Schadenersatz. Anleger, die gegen ihre Bank klagen, sollten auf alle Fälle am Insolvenzverfahren teilnehmen, denn sie sind verpflichtet den Schaden so weit wie möglich zu mindern. Sonst kann das vor Gericht gegen sie verwendet werden.
Ob Zertifikatebesitzer aus dem Insolvenzverfahren eine nennenswerte Auszahlung erwarten können, ist offen. "Denn diese Anleger werden nicht vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient", sagt Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband.