Die Träger des Ordens sind gesetzlich zu ehrbarem Verhalten verpflichtet - deshalb musste der wegen Steuerhinterziehung verurteilte frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel sein Bundesverdienstkreuz einem Bericht zufolge jetzt zurückgeben.

Berlin. Acht Jahre lang durfte er es besitzen, dann wurde Klaus Zumwinkel seine Gier zum Verhängnis: Knapp drei Monate nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung hat der frühere Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG das Große Bundesverdienstkreuz an das Bundespräsidialamt zurückgegeben. Das Präsidialamt bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung.

Ordensträger sind gesetzlich zu einem ehrbaren Verhalten verpflichtet. Da Zumwinkel am 26. Januar vom Landgericht Bochum zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden war, musste die Staatsanwaltschaft dies dem Bundespräsidenten anzeigen. Gibt ein Verurteilter die Auszeichnung nicht zurück, wird ein Ordensentziehungsverfahren eingeleitet (Bundesgesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen, Paragraf 4).

Auch den nordrhein-westfälischen Landesorden muss Zumwinkel zurückgeben, laut "Bild" war dieser Orden bis Montag noch nicht in der Düsseldorfer Staatskanzlei eingegangen.

Der Prozess gegen den Ex-Post-Chef hatte Ende Januar für Empörung gesorgt, weil Zumwinkel mit einer Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von einer Million Euro davon kam - zu ungeschoren, wie viele Beobachter meinten. Eine weitere Welle der Empörung brandete auf, als bekannt wurde, dass sich Zumwinkel von der Post eine Pension von rund 20 Millionen Euro auszahlen ließ, um sich auf seiner Burg in Italien zur Ruhe zu setzen.