Windige Unternehmen schicken nach Feststellung des Bundesjustizministeriums immer häufiger Rechnungen für nie bestellte Waren oder Dienstleistungen.

So werde beispielsweise wahrheitswidrig behauptet, ein Buch oder eine CD im Internet bestellt oder einen Auftrag für einen Ahnenstammbau vergeben zu haben. "Wer sich sicher ist, dass er nichts bestellt und keinen Vertrag geschlossen hat, muss nichts bezahlen", klärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montag verunsicherten Verbrauchern in einer Mitteilung auf.

Ein Vertrag komme nur zustande, wenn Verkäufer und Käufer übereinstimmend erklärten, dass eine bestimmte Sache oder Leistung gekauft werden soll. "Die einseitige Rechnungsstellung begründet keine Zahlungs- oder sonstige Pflicht", betonte Zypries. Auf eine Rechnung oder ein normales Mahnschreiben müsse man nicht reagieren. Es sei aber sinnvoll, dem Absender schriftlich mitzuteilen, dass man nichts bestellt habe. Wer jedoch nicht ausschließen könne, vielleicht doch etwas bestellt zu haben, sollte den Vertrag vorsorglich anfechten oder widerrufen.

Schickt allerdings ein Gericht einen Mahnbescheid über eine unberechtigte Forderung, müsse man unbedingt Widerspruch einlegen, warnte Zypries. Jeder könne wegen einer angeblichen Geldforderung einen Mahnbescheid beantragen. Das Gericht prüfe dies zunächst nicht. Werde kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, erlasse das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. Dann könnte eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Zypries riet den Betroffenen, Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten, um Firmen