Kommentar
Peter Hartz, der einst mächtige VW-Arbeitsdirektor, dessen Wort sogar bei Bundeskanzler Gerhard Schröder Gewicht hatte, fuhr zur Urteilsverkündung in einer VW-Luxuslimousine vor - und als freier Mann wieder davon. Eine butterweiche zweijährige Bewährungsstrafe, ein paar Hunderttausend Euro, die er zahlen muss - da ist der Millionär und Namensgeber der umstrittenen Arbeitsmarktreformen noch mal mit einem blauen Auge davongekommen - die Volksseele kocht. Verständlich.
Eine aus dem Hut gezauberte Entscheidung. Der sogenannte Deal machte es möglich, die Verständigung zwischen Angeklagtem, Verteidigern, Gericht und Staatsanwaltschaft - Geständnis gegen Milde.
Auch wenn dies gerade in aufwendigen Wirtschaftsprozessen gängige Praxis ist, und Gerichte aufgrund knapper Justizkassen verstärkt dazu getrieben werden: Die Justiz muss aufpassen, dass ihre Entscheidungen vom Bürger noch verstanden werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass, wer reich ist und sich die besten Anwälte leisten kann, mal eben so davonkommt.
Was aufregt: Hartz ließ sein Geständnis, das er mit 2,6 Millionen Euro über Jahre hinweg das Wohlwollen des früheren Betriebsratschefs Klaus Volkert erkauft hat, elegant durch seinen Verteidiger vorlesen - auch das Wort Reue kam nicht über seine Lippen, sondern über die seines Rechtsbeistandes. Peinlich! Und der Sumpf um Sex-Partys und teure Lustreisen bleibt juristisch unergründet.
Die Politik sollte zügig ein Gesetz zum Deal verabschieden für diese Form des kurzen Prozesses, die Regeln für jedermann verständlich machen. Der Staat darf nicht in den Ruch kommen, dass er sich den Strafanspruch abkaufen lässt: Kein billiger Handel mit der Gerechtigkeit - Strafe muss schuldangemessen sein.