Von heute an gilt für Autokäufer ein neues Verfahren bei der Beantragung der Abwrackprämie. Der Umweltbonus muss künftig nicht mehr erst nach der...

Frankfurt. Von heute an gilt für Autokäufer ein neues Verfahren bei der Beantragung der Abwrackprämie. Der Umweltbonus muss künftig nicht mehr erst nach der Zulassung des Neuwagens beantragt, sondern bereits nach Abschluss des Kaufvertrags reserviert werden. Dadurch soll Autokäufern mehr Planungssicherheit angesichts der Nachfrage gegeben werden. Zwar einigte sich die Koalition grundsätzlich auf eine Aufstockung der Fördermittel, die auf 600 000 Anträge begrenzt sind. Einzelheiten werden jedoch erst in den kommenden Wochen bekannt gegeben.

Wie reserviere ich die Abwrackprämie? Autokäufer können sich den Bonus ab heute nur über die Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de sichern. Dazu müssen sie auf der Seite einen Reservierungsantrag mit dem Namen "UMP-Neu" mit Angaben wie dem Fahrzeugtyp oder dem Datum des Kaufvertrages ausfüllen. Zusätzlich müssen Autokäufer den Kauf- oder Leasingvertrag einscannen und als elektronisches Dokument im Anhang übermitteln. Auch eine Bestellbestätigung kann eingereicht werden. Nach der Übermittlung erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung.

Was mache ich, wenn ich den Kaufvertrag nicht einscannen kann? Laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe unterstützen die Autohändler die Kunden bei der Reservierung.

Was ist nach dem Reservierungsantrag zu tun? Der Autokäufer bekommt in den Wochen darauf vom Bafa einen schriftlichen Reservierungsbescheid. Erst mit dem Bescheid ist die Prämie sicher. Der Versand erfolgt ab dem 16. April. Nach Erhalt hat der Autokäufer sechs Monate Zeit, die restlichen Unterlagen einzureichen - spätestens jedoch bis zum 31. Januar 2010. Zu den Unterlagen gehören: der vollständige Prämienantrag, der Verschrottungsnachweis für das Altauto, der zugehörige Fahrzeugschein mit Abmeldevermerk als Kopie und der entwertete Fahrzeugbrief im Original. Dazu kommen Fahrzeugschein und -brief des Neuwagens als Kopie und bei Jahreswagen der Nachweis des Autoherstellers, dass der Wagen beim Kauf auf einen Mitarbeiter des Unternehmens zugelassen war.

Kann ich auch reservieren, wenn ich ein Auto vor dem 30. März gekauft habe? Ja. Die Autokäufer müssen dann einfach auf der Bafa-Internetseite das Reservierungsformular ausfüllen und mit der Kopie des Kaufvertrags im Anhang übermitteln.

Wann wird das Geld ausgezahlt? Das Bafa überweist das Geld nach der Prüfung der Unterlagen auf ein Konto, das der Autokäufer in seinem Antrag angegeben hat. Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern.