Der internationale Kampf gegen Steuerdelikte erhält Verstärkung: Unter dem wachsenden Druck der internationalen Gemeinschaft lockerten am Freitag die Schweiz, Luxemburg und Österreich ihr striktes Bankgeheimnis. Am Vortag hatten bereits Liechtenstein und Andorra eingelenkt.
Bern. Die Schweiz will bei der internationalen Zusammenarbeit gegen Steuerdelikte den OECD-Standard übernehmen. Damit soll die Zusammenarbeit auch im Falle der Steuerhinterziehung auf konkrete und begründete Anfrage möglich werden, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements in Bern hervorgeht.
Die Umsetzung des Beschlusses soll über die Doppelbesteuerungsabkommen erfolgen. Der Schweizer Bundesrat will bei der künftigen Amtshilfepolitik eine Reihe von unverzichtbaren Elementen einhalten, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Dazu gehörten faire Übergangslösungen, die Begrenzung der Amtshilfe auf Einzelfälle und die Wahrung des Verfahrensschutzes. Formell wird der Bundesrat seinen bisherigen Vorbehalt zum Informationsaustauschartikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückziehen.
Die neue Praxis, nach der nicht nur in Fällen von Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet wird, wird erst Wirkung entfalten, wenn die neu ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft treten. Damit wird auch das Parlament mitreden können, weil es die Doppelbesteuerungsabkommen genehmigen muss. Beim Bankgeheimnis im Inneren ergibt sich durch den Kurswechsel keine Änderung.
Die Konzession beim Schutz des Bankgeheimnisses für ausländische Steuerflüchtlinge war erwartet worden, nachdem eine Reihe von anderen Ländern ähnliche Zugeständnisse gemacht hatten - und die Schweiz Gefahr lief, vom bevorstehenden G-20-Gipfel in London auf einer Schwarzen Liste als nicht kooperatives Land angeprangert zu werden.
Auch Österreich gibt nach
Nach internationalem Druck hat Österreich angekündigt, sein Bankgeheimnis zur Erleichterung von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung etwas abzuschwächen. Bei "begründetem Verdacht" einer ausländischen Behörde könnten künftig Kontodaten auch dann weitergegeben werden, wenn noch kein Strafverfahren wegen Steuerflucht eingeleitet worden sei, sagte der österreichische Finanzminister Josef Pröll am Freitag in Wien.
Der Verdacht müsse allerdings gut dokumentiert sein. Bislang wurden Konteninformation nur auf Anordnung eines Richters weitergegeben. Zugleich kündigte Pröll an, dass die Schweiz und Luxemburg im Laufe des Tages ähnliche Änderungen ankündigen würden.
Pröll hob hervor, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihm bei Gesprächen in Paris am Donnerstag bescheinigt habe, dass Österreichs Bankensektor den OECD-Normen entspreche. Diese Kriterien sollten auch für die Europäische Union und die Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) bei ihrem Gipfel in London Anfang April maßgeblich sein, forderte der Finanzminister.
Liechtenstein und Andorra hatten am Donnerstag angekündigt, mit anderen Staaten künftig enger kooperieren und ihr Bankgeheimnis abschwächen zu wollen. Sie stehen gemeinsam mit Monaco auf einer schwarzen Liste der OECD von in Steuerfragen nicht kooperativen Staaten. Deutschland und Frankreich haben sich vor dem G-20-Gipfel dafür stark gemacht, diese Liste zu erweitern. Dann könnten dort auch EU-Staaten wie Österreich oder Luxemburg angeführt werden.