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Genf. Das Schweizer Bankgeheimnis ist geknackt. Erstmals gibt eine Schweizer Bank Kundendaten an eine ausländische Regierung weiter, ohne dass die Betroffenen sich rechtlich dagegen wehren können. Die USA haben die größte Bank der Schweiz, die UBS, aber auch die Finanzmarktaufsicht sowie die Regierung des Landes in die Knie gezwungen.
Hätte die UBS nicht zugestimmt, eine hohe Strafe zu zahlen und die Kundennamen preiszugeben, hätte ihr ein imageschädigender Prozess gedroht. Dies hätte die Bank bis in die Pleite treiben können, und der Staat, der sich verpflichtet hat, sie aufzufangen, wäre mit in den Abgrund gerissen worden.
"Wir haben schwere Fehler gemacht. Unsere Kontrollen haben in gewissen Bereichen versagt. Einige unserer Mitarbeiter haben US-Bürgern geholfen, ihren Staat zu betrügen." Das gestand UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer gestern öffentlich ein. Nun zahlt die Bank 780 Millionen Dollar (622 Millionen Euro) an Strafe und Wiedergutmachung und gibt Kundennamen preis - von bis zu 300 von insgesamt 20 000 US-Bürgern ist die Rede.
Damit bekommt das Schweizer Bankgeheimnis erste Risse. Seit 1934 ist es unverändert im Bankengesetz verankert. Dabei unterscheidet die Schweiz bisher zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Wer gefälschte Daten vorlegt, der betrügt. Wer etwa "vergisst" fällige Steuern zu zahlen, hinterzieht. Bei Betrug, wenn er denn nachgewiesen wird, gibt es wie bei Geldwäsche Amtshilfe. Bei Hinterziehung in der Regel nicht. Dagegen laufen die EU ebenso wie die USA seit Jahren Sturm, auch wegen des Auftauchens von Diktatorengeldern auf Konten in der Schweiz oder im Zusammenhang mit nicht zurechenbarem Vermögen von Holocaust-Opfern oder mit der internationalen Terrorfinanzierung.
Seit den 1980-er Jahren führte die Schweiz daher auf ausländischen Druck eine Reihe von neuen Straftatbeständen ein, um zu verhindern, dass sich dubiose Akteure auf dem Finanzplatz hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Auch wenn an dem Gesetz selber bisher nicht gerüttelt wurde, hat die Schweiz dessen Schutz in den vergangenen Jahrzehnten bereits so stark eingeschränkt, dass Kritiker das Bild vom löchrigen Schweizer Käse benutzen.
Zwar bestätigen rund vier Fünftel der Schweizer Bevölkerung in Umfragen im Auftrag der Bankiervereinigung Jahr für Jahr, dass sie am Bankgeheimnis festhalten wollen. Dass auch Steuerflüchtlinge den Schutz des Bankgeheimnisses genießen sollen, wird in anderen Umfragen allerdings nur von einer Minderheit befürwortet.