“Der Trend ist gut, das Ergebnis aber zu gering“: Die Kläger haben den Prozess gegen die Telekom zwar gewonnen, die Zahlung von 200 Millionen Euro ist ihnen aber zu niedrig. 60 Aktionäre und Anlegerschützer waren wegen der Zwangsabfindung für T-Online-Aktien vor Gericht gezogen.

Frankfurt/Main. Teures Urteil für die Telekom: Der Konzern muss nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt den Aktionären ihrer früheren Tochter T-Online einen Nachschlag von insgesamt 200 Millionen Euro zahlen. Das Gericht entschied am Freitag, der Konzern müsse abgefundenen Aktionären von T-Online einen Aufschlag von 1,15 Euro je Aktie zahlen sowie die aufgelaufenen Zinsen.

Die Telekom hatte Ende 2004 begonnen, die erst im Jahr 2000 an die Börse gebrachte Internet-Tochter T-Online wieder in den Konzern zurückzuholen. Gegen die ihrer Meinung nach zu niedrige Abfindung der Telekom hatten insgesamt fast 60 Aktionäre, Aktionärsgruppen und Anlegerschützer geklagt.

Das Gericht erklärte, den Verantwortlichen der Telekom sei bewusst gewesen, dass der Kurs bei Bekanntgabe des Verschmelzungstermins höher gewesen sei, als der für die Berechnung des Preises zugrundegelegte Kurs. Der Vertreter von mehreren Anlegern, Rechtsanwalt Peter Dreier, kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an. Er sagte, der Trend sei gut, das Ergebnis aber zu gering. Ein Telekom-Sprecher erklärte, das Unternehmen wolle das Urteil zunächst prüfen und dann gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.