Ein Gericht lehnte es ab, den legendären Musiker wegen eines Interviews im „Rolling Stone“ zu belangen. Hat Bob Dylan mit dem Nazi-Vergleich Kroaten beleidigt?
Paris. Ein französisches Gericht hat eine Klage von Kroaten wegen einer Interview-Äußerung der US-Musiklegende Bob Dylan abgewiesen. Eine Richterin in Paris stellte fest, Dylan habe der Veröffentlichung des Interviews in der französischen Ausgabe des Magazins „Rolling Stone“ nicht zugestimmt, wie am Dienstag aus Justizkreisen verlautete.
Die Autorisierung des Gesprächs galt demnach nur für die US-Ausgabe des Magazins. Wie es hieß, hätte bewiesen werden müssen, dass Dylan der Veröffentlichung des Interviews in Frankreich zustimmte. Nur dann hätte er überhaupt belangt werden können.
Der französische „Rolling Stone“-Ableger hatte das Interview im Oktober 2012 veröffentlicht. Darin hatte Dylan über den Rassismus in den USA gesprochen und die Verfolgung der Juden unter der NS-Herrschaft mit den Auseinandersetzungen zwischen Kroaten und Serben verglichen: „Wenn du Ku-Klux-Klan-Anhänger als Vorfahren hast, spüren Schwarze das, sogar heute noch. Genauso wie Juden Nazi-Blut und die Serben kroatisches Blut spüren können.“ Der Rat der Kroaten in Frankreich warf Dylan vor, Kroaten mit Nazis verglichen zu haben.
Dylans Anwalt Thierry Marembert sagte, das Gericht habe anerkannt, dass Dylan niemanden habe „verletzen oder diffamieren“ wollen. Die Richterin ordnete allerdings an, das der Herausgeber des französischen „Rolling Stone“ sich vor einem Strafgericht wegen „Anstachelung zu Hass“ und „öffentlicher Verleumdung“ verantworten muss.