Gap/Düsseldorf. Segelflugzeug stürzt in den französischen Alpen ab. Germanwings widerspricht Berichten über Entschädigung von Crew-Angehörigen.
Ein Deutscher ist beim Absturz seines Segelflugzeugs in Südostfrankreich ums Leben gekommen. Der 32-Jährige verunglückte am Dienstagnachmittag in einem Waldgebiet, wie die französische Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft von Gap berichtete.
Der Absturzort Le Petit Puy in der Gemeinde Embrun liegt etwa 35 Kilometer nördlich des Bergmassivs, in dem im März der Germanwings-Flugzeug 4U9525 mit 150 Personen an Bord zerschellte.
Der Grund für den Absturz des Gleitfliegers ist noch unklar. Erst vergangene Woche war im Departement Savoie an der Grenze zu Italien ein 53 Jahre alter Deutscher mit seinem Segelflieger tödlich verunglückt.
Wirbel um Germanwings-Entschädigung
Unterdessen gibt es auch Neuigkeiten im Fall der bei Seyne-Les-Alpes abgestürzten Germanwings-Maschine. Demnach bestreitet die Fluggesellschaft, dass die Familien der bei dem Absturz im März getöteten Crew-Mitglieder finanziell schlechter gestellt sind als die Hinterbliebenen der Passagiere. Germanwings werde „dafür Sorge tragen, dass den Angehörigen der Opfer der Crew in Summe keine materiellen Nachteile gegenüber den Angehörigen der Passagiere“ beim Schadensersatz entstünden, teilte die Lufthansa-Tochter dem epd am Dienstag in Köln mit. Die „Rheinische Post“ hatte berichtet, dass die Angehörigen der Crew-Mitglieder im Gegensatz zu den Hinterbliebenen der Passagiere kein vererbbares Schmerzensgeld von 25.000 Euro erhalten, das Germanwings für jedes deutsche Opfer zahlt.
Germanwings kommentierte das nicht näher, erklärte aber, dem Unternehmen sei es wichtig, dass die „gegebenenfalls auch von unterschiedlichen Stellen erbrachten Leistungen“ die Mitarbeiter-Familien nicht im Ergebnis schlechter stellten - „unabhängig von gegebenenfalls unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen“.
Die Fluggesellschaft verwies darauf, dass alle Hinterbliebenen kurz nach dem Unglück eine Soforthilfe von 50.000 Euro für jedes Todesopfer erhalten hätten. Weitere Zahlen wollte die Fluggesellschaft aber nicht nennen: Man werde keine anwaltlichen Aussagen kommentieren, sondern Details und Ansprüche ausschließlich im direkten Dialog mit Hinterbliebenen klären, hieß es.
Opfer-Anwalt prüft Klage
Die „Rheinische Post“ hatte sich auf Angaben des Mönchengladbacher Opferanwalts Christof Wellens berufen. „Die 25.000 Euro an Kompensation sind unserer Meinung nach sowieso für diesen Schmerz zu wenig“, sagte der Jurist, der nach eigenen Angaben die Eltern einer getöteten Stewardess und zweier Stewards vertritt, dem Blatt. „Aber wenn nun auch noch zwischen verschiedenen Opfergruppen differenziert wird, fehlt mir jedes Verständnis.“ Er prüfe eine Klage sowohl in Deutschland als auch in den USA.
Die Zeitung zitiert aus einem Brief eines Lufthansa-Anwalts, der ihr nach eigenen Angaben vorliegt. Darin erkläre der Germanwings-Mutterkonzern, dass die Lufthansa aus juristischen Gründen für eine Kompensation der Ansprüche eigener Mitarbeiter nicht zuständig sei. Weil es sich um einen Arbeitsunfall handele, gehe es um Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft.
Geld soll die Todesangst kompensieren
Germanwings hatte Anfang Juli angekündigt, neben der bereits geleisteten Soforthilfe von 50.000 Euro für jedes deutsche Opfer ein vererbbares Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen. Zudem sollten die nahen Angehörigen aller Opfer des Unglücks ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro erhalten.
Der Sprecher der Pilotenvereinigung Cockpit, Markus Wahl, kritisierte in der „Rheinischen Post“ eine mögliche Unterscheidung zwischen Crew und Passagieren als „etwas seltsam“. „Gerade die Crew hat doch kurz vor der Katastrophe am deutlichsten gewusst, wie ausweglos die Lage war“, sagte Wahl. Der vererbbare Schmerzensgeldanspruch soll die Todesangst kompensieren, die die Opfer kurz vor dem Absturz durchlitten.
Ein Airbus A320 der Gesellschaft Germanwings war am 24. März auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf über den französischen Alpen abgestürzt. Alle 150 Menschen an Bord kamen dabei ums Leben. Co-Pilot Andreas L. führte den Absturz nach Erkenntnissen der Ermittler absichtlich herbei.