Seyne-les-Alpes/Paris/Düsseldorf. Lufthansa und Luftfahrtbundesamt widersprechen sich. Was bedeutet die Depression von Co-Pilot Andreas L. für die Folgen aus dem Germanwings-Absturz?
Nach dem Bekanntwerden der psychischen Erkrankung des Co-Piloten von Germanwings Flug 4U 9525 ist ein Streit darüber entbrannt, wann die Konzernmutter Lufthansa und das Luftfahrtbundesamt (LBA) Informationen hatten und sie weitergaben. Denn vor dem Absturz des Germanwings-Airbus A 320 mit 150 Toten wusste das Luftfahrtbundesamt nach eigener Darstellung nichts über die medizinische Vorgeschichte des Co-Piloten Andreas L. Man sei vom Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa nicht „über die abgeklungene schwere Depressionsphase“ bei Andreas L. informiert worden, so die Aufsichtsbehörde zur „Welt am Sonntag“.
Die Lufthansa wies den Verdacht zurück, Informationen zurückgehalten zu haben: Das Unternehmen komme seinen Informationspflichten gegenüber dem LBA nach, betonte ein Lufthansa-Sprecher. Die Airline ist der Mutterkonzern von Germanwings.
L. hatte im Jahr 2009 als Flugschüler seine Lufthansa-Verkehrsfliegerschule über eine „abgeklungene schwere depressive Episode“ informiert, wie Lufthansa vor einer Woche einräumte. Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung unterzog sich der Copilot nach Informationen der „Welt am Sonntag“ noch zwei Tauglichkeitsprüfungen, im Sommer 2013 und im Jahr 2014.
Die Lufthansa wollte sich auch auf Anfrage der dpa nicht näher zu diesen Prüfungen und dem Bericht äußern. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit keine weiteren Erklärungen zu dem konkreten Fall abgeben können, weil wir den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht vorgreifen wollen“, teilte ein Sprecher mit.
Wie das Bundesamt mitteilte, wurde in L.s Fall das Flugtauglichkeitszeugnis 2009 vom Flugmedizinischen Zentrum (Aeromedical Center, AMC) der Lufthansa in Frankfurt ausgestellt und dem LBA übermittelt. „Dieses Vorgehen entsprach der Rechtslage“, erklärte das LBA. Bei der Katastrophe vom 24. März besaß L. nach früheren Lufthansa-Angaben „ein voll gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1“.
Co-Pilot Andreas L.: Arztpraxen durchsucht
Nach „Spiegel“-Informationen durchsuchten Ermittler in der vergangenen Woche mehrere Arztpraxen, die der Co-Pilot aufgesucht haben soll. „Weiterhin wurden heute 5 Arztpraxen, die von dem Co-Piloten aufgesucht wurden, durchsucht und die Krankenakten des Co-Piloten sichergestellt“, zitiert das Magazin aus einer Zusammenfassung der Ergebnisse. L. suchte demnach sowohl Fachärzte für Neurologie als auch Fachärzte für Psychiatrie auf.
Der 27-Jährige wird verdächtigt, den Kapitän des Fluges 4U 9525 ausgesperrt und die Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich zum Absturz gebracht zu haben. Dabei soll er den Jet kurz vor dem Absturz noch beschleunigt haben.
Was zeigen die Handys der Germanwings-Opfer?
Am Osterwochenende trafen erneut Angehörige der Opfer in der Unglücksregion ein. Die Präfektur berichtete von rund 50 Verwandten und Bekannten. Die meisten der 150 Getöteten stammten aus Deutschland und Spanien. Polizei und Gendarmerie sicherten weiter die Absturzstelle. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Marseille wurden zahlreiche Handys gefunden. Die Auswertung der Daten ist aber wegen des Zustands der Telefone nicht gesichert. In Kürze soll damit begonnen werden, große Wrackteile von der Unglücksstelle abzutransportieren.
Absichtliche Abstürze durch Piloten
Die Katastrophe beschäftigte auch Kirchenvertreter in ihren Osterpredigten. Der Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann rief dazu auf, den Glauben im Alltag trotz Unglücken und Krisen nicht zu verlieren. Oft sei es schwer, daran festzuhalten, etwa im Hinblick auf den Absturz des Germanwings-Flugzeugs. Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, sagte: „Trotz allem bleiben uns nur hilflos wirkende Worte, Taten, Gesten - und fragend klagende Gebete.“
Nachdem es bei einer anderen Germanwings-Maschine auf der Flugroute Köln-Venedig zu einem Zwischenfall gekommen war, beschäftigten sich Experten weiter mit der Fehlersuche. Die Inspektion der Maschine, die am Sonnabend außerplanmäßig auf dem Stuttgarter Flughafen landete, dauerte nach Germanwings-Angaben vom Montag noch an. Die Instrumente im Cockpit des Airbus vom Typ A319 hatten einen Ölverlust angezeigt, ein Triebwerk wurde abgeschaltet. Der Kapitän entschied daraufhin, die Maschine in Stuttgart aufzusetzen und die Warnung überprüfen zu lassen. Die 123 Passagiere blieben unverletzt und konnten ihre Reise in einem Ersatzflugzeug fortsetzen.
Entschädigungen bis in Millionenhöhe
Trotz ihres gemeinsamen Schicksals könnten die Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes vollkommen unterschiedliche Geldbeträge als Entschädigung erhalten. Ausschlaggebend ist nach Aussagen von Anwälten vor allem ihre Staatsbürgerschaft und damit die Regelungen, die in ihrem jeweiligen Heimatland gelten. So dürfen die Hinterbliebenen von US-Opfern im Klagefall mit Millionen rechnen, weil die Trauer und der Schmerz der Verwandten im US-Recht ein starkes Gewicht haben.
Ganz anders in Deutschland: Hier richte sich die Höhe der Entschädigung neben anderen Faktoren nach den Einnahmen, die der Tote künftig noch hätte erzielen können, erläutert Luftfahrt-Anwalt Elmar Giemulla. Entschädigungen für die durch das Unglück erlittenen Schmerzen seien im deutschen Recht nicht vorgesehen.
"Die Unterschiede bestehen trotz der Tatsache, dass die Passagiere in den letzten Minuten des Unglücksflugs alle das Gleiche erlitten haben", sagt James Healy-Pratt von der New Yorker Kanzlei Stewarts Law, der Angehörige von Opfern der Malaysian-Airlines-Unglücke des vergangenen Jahres berät. An Bord des Germanwings-Jets waren 144 Passagiere aus 18 Ländern. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien, drei Passagiere stammten aus den USA.
Angehörige von Amerikanern erhielten üblicherweise im internationalen Vergleich die höchste Summen, sagt der US-Anwalt. Sie könnten mit jeweils etwa zwei Millionen Euro rechnen. In Großbritannien hingegen seien die Entschädigungen genau festgelegt. Für den Todesfall seien 13.000 Pfund vorgesehen, dazu kämen noch Beträge für die Beerdigung oder Unterhaltungszahlungen des Toten an Dritte. Die Eltern eines jungen Erwachsenen etwa dürften einen Betrag von 20.000 Pfund (27.000 Euro) erhalten.
Lufthansa zahlte 50.000 Euro Soforthilfe
Voraussetzung ist, dass die Angehörigen klagen. Die Forderungen können in dem Land gestellt werden, in dem das Ticket gekauft worden war, dem Heimatland der Airline - also Deutschland -, beim einem Gericht im Zielland des Fluges oder im Herkunftsstaat des Passagiers. Das internationale Recht sichert den Angehörigen abgesehen von den Summen, die sie einklagen, eine Art Grundentschädigung von etwa 145.000 Euro zu. Die muss von der Fluglinie gezahlt werden und ist im sogenannten Abkommen von Montreal festgeschrieben. Die Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa wird sich nach Aussagen von Konzernchef Carsten Spohr an den globalen Rechtsrahmen halten. Bislang zahlt die Fluglinie den Angehörigen bis zu 50.000 Euro je Opfer als Soforthilfe. "Ich verspreche den Hinterbliebenen der Opfer, dass unsere Hilfe nicht mit dieser Woche endet, sondern dass wir so lange helfen, wie es nötig ist", sagte Spohr. (HA/dpa/rtr)