Der 73 Jahre alte Entertainer Karl Dall muss sich in Zürich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und Nötigung vor Gericht verantworten. Er soll im September letzten Jahres eine Frau zum Sex gezwungen haben.
Zürich. Der Entertainer Karl Dall muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der versuchten Nötigung in der Schweiz vor Gericht verantworten. Das gab die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Dienstag bekannt.
Dem 73-Jährigen werde vorgeworfen, in der Nacht zum 6. September 2013 mit einer Frau in seinem Hotelzimmer in Zürich gegen deren Willen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Der Komiker bestreitet die Tat. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über die Anklage berichtet.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führe seit November 2013 ein Strafverfahren gegen Dall, teilte die Behörde mit. Dieser soll der Frau zudem in einer E-Mail gedroht haben: Er werde intime Details über ihr Leben veröffentlichen und ihre Chefin informieren, sollte sie die Medien über die Ereignisse der vorangegangenen Nacht informieren.
Die Anklage wurde vergangenen Freitag beim Bezirksgericht Zürich erhoben.