Durch das Verbot will die Stadt die Verletzungsgefahr der Jecken verringern. Ähnliche Maßnahmen hätten bei der Loveparade in Dortmund gegriffen.

Köln/Münster. Die Jecken in Köln müssen in diesem Jahr an den tollen Tagen auf Glasflaschen in der Innenstadt verzichten. Per Eilbeschluss hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch das Glasverbot der Stadt bestätigt, das ab Altweiber-Donnerstag bis Rosenmontag gelten soll. Die Verwaltung erhofft sich von dem Verbot, die Verletzungsgefahr durch Scherben und am Boden liegendes Glas an Karneval zu minimieren.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Maßnahme der Stadt nach der Klage eines Anwohners der Innenstadt zunächst gekippt. Der Mann hatte argumentiert, durch das Glasverbot in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt zu werden. Dem folgte der Senat des Oberverwaltungsgericht nicht: Durch die umherliegenden Glasflaschen und Scherben komme es zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit, hieß es in dem Urteil vom Mittwoch.

Das Glasverbot gilt laut Stadt nun zu bestimmten Zeiten in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe – den Hochburgen des karnevalistischen Treibens in Köln. Innerhalb der glasfreien Zonen sind Getränke nur in Pappbechern, Dosen sowie Plastikbechern und -flaschen erlaubt. Auch Gaststätten und Kioske dürften Getränke nur in glasfreien Behältnissen verkaufen. Andernfalls drohten ihnen Bußgelder von mindestens 1.000 Euro, bei wiederholten Verstößen gar die zeitweise Schließung.

Ordnungsamt von Freiwilligen unterstützt

Das Ordnungsamt wird von 200 Freiwilligen aus der Stadtverwaltung unterstützt, um das Verbot unter den rund 100.000 erwarteten Feiernden entsprechend durchsetzen zu können. „Wir werden niemanden abtasten wie am Flughafen, aber wenn jemand mit einem klirrenden Rucksack an uns vorbeigeht, werden wir sicherlich mal einen Blick in die Tasche werfen“, erklärte der Sprecher des Ordnungsamtes, Thomas Klein.

Am Eingang der „Sperrzonen“ werden Glascontainer aufgestellt, wo die Jecken – sollten sie trotz Verbots Glasflaschen dabeihaben – die Flaschen entsorgen können. Wer sich weigere, müsse mit einem Verwarngeld von 35 Euro rechnen, erklärte Klein.

Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist es zwar fraglich, ob die Verletzungsgefahren effektiv durch ein Glasverbot bekämpft werden könnten. Angesichts der Erfahrungen, die die Stadt Dortmund 2008 mit einem ähnlichen Konzept bei der Loveparade gemacht habe, sei ein Erfolg der Kölner Initiative aber auch nicht auszuschließen. In Dortmund hatte sich die Zahl der Schnittverletzungen gegenüber der Loveparade in Essen demnach deutlich reduziert.

In Köln hatten die Rettungswagen im vergangenen Jahr allein an Weiberfastnacht laut Stadt 54 mal wegen Schnittverletzungen ausrücken müssen. Sogar zu einem Tötungsversuch mit einer abgebrochenen Glasflasche sei es gekommen.

Düsseldorf will abwarten

In Düsseldorf, wo man ebenfalls seit Jahren mit vielen Schnittverletzungen an Karneval zu kämpfen hat, will zunächst abwarten, welche Erfahrungen Köln mit dem Verbot macht. „Bei uns gilt erst mal weiterhin nur der Appell, Glasflaschen an Karneval lieber zu Hause zu lassen“, sagte ein Sprecher.