Das Land Nordrhein-Westfalen muss 100.000 Euro Schmerzensgeld an einen Mann zahlen, der von Polizisten verletzt wurde und seitdem querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden,
Hamm/Espelkamp. Auch Folgekosten wie Verdienstausfälle oder den rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung muss das Land zur Hälfte übernehmen. Nach Ansicht des Gerichts war die Gewalt der Polizei „massiv übertrieben“.
Der heute 39-Jährige aus Espelkamp in Ostwestfalen trage aber die Hälfte der Schuld. Im Dezember 2002 war es zu einem Handgemenge gekommen, als Beamte den betrunkenen Mann aus einer Kneipe geführt hatten. Er hatte an dem Abend bei einer Party junge Mädchen eines Fanfarenzuges belästigt. Daraufhin war die Polizei gerufen worden.
Der Schaden an der Wirbelsäule entstand dann nach Angaben des OLG entweder, als die Beamten den Mann mindestens eine Minute lang in den Würgegriff nahmen oder als sie sich auf seine Wirbelsäule knieten.
Das Gericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Das Opfer hatte ursprünglich 200.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.