Das Urteil lautete Totschlag: Für fast drei Jahre muss der 18-Jährige nun in Gefängnis. Er habe die Gefährlichkeit seiner Tat völlig erkannt.

Berlin. "Die Tat ist eine Schweinerei": Das hatte Torben P. zu Prozessbeginn selbst gesagt. Er sei zu stark alkoholisiert gewesen, um sich an die Tritte erinnern zu können, die auf einem Video aufgezeichnet wurden. Jetzt fiel das Urteil: Der Berliner U-Bahn-Schläger hat fast drei Jahre Gefängnisstrafe erhalten. Wegen versuchten Totschlags verurteilte das Landgericht den 18-jährigen Torben P. am Montag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Gymnasiast hatte im April einen Mann auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße angegriffen und schwer verletzt. Der Vorfall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Das Gericht blieb mit dem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Jugendhaft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung von „nicht mehr als zwei Jahren“ plädiert.

In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es, dass der Angeklagte die „große Gefährlichkeit“ seiner Handlung erkannt habe und auch, dass die Tritte tödliche Verletzungen hätten hervorrufen können. Das Schicksal des Opfers sei Torben P. egal gewesen. Zugleich hielt das Gericht den Angeklagten wegen seiner erheblichen Alkoholisierung für vermindert schuldfähig.

Torben P. hatte am Karsamstag auf dem Bahnsteig der U-Bahn-Linie 6 sein damals 29-jähriges Opfer nach einem Streit mit einer Flasche niedergeschlagen und es danach viermal mit großer Wucht gegen und auf den Kopf getreten. Im Verfahren hatte er die Tat im Wesentlichen gestanden. Hinsichtlich der Tritte verwies er auf Erinnerungslücken, da er betrunken gewesen sei. Zu Prozessbeginn hatte der 18-Jährige gesagt: „Die Tat ist eine Schweinerei“. Sie sei auch nicht durch Alkohol zu entschuldigen.

Von der Polizei veröffentlichte Sequenzen aus einem BVG-Überwachungsvideo, die Teile des Übergriffs zeigen, hatten in ganz Deutschland Entsetzen ausgelöst. Es schloss sich eine heftige öffentliche Debatte über den Umgang mit jugendlichen Gewalttätern sowie der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr an.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte der Nachrichtenagentur dapd, das Gericht habe sich offensichtlich nicht von der „Theatervorstellung“ des jungen Mannes beeindrucken lassen. Der Angeklagte habe den Eindruck erwecken wollen, die Tat sei nur ein kurzer Ausraster gewesen. Das habe ihm das Gericht offensichtlich nicht geglaubt.

Das Urteil sei im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Berliner Justiz zu sehen, sagte Wendt, und nannte als Beispiel die am Sonntag ergangenen Haftbefehle gegen zwei junge Männer, die zusammen mit anderen am U-Bahnhof Kaiserdamm einen 23-Jährigen angegriffen hatten. Dieser war geflüchtet und dabei von einem Auto erfasst und tödlich verletzt worden. Wendt sagte: „Unser Eindruck ist, dass die Berliner Justiz endlich die abschreckende Wirkung konsequenter Rechtsprechung erkennt.“ (dapd)