Er missbrauchte seine Stieftochter und verkaufte das kleine Mädchen an Pädophile. Der Kinderschänder wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Baden-Baden. Im Baden-Badener Kinderschänderprozess ist der Angeklagte zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht befand den 61 Jahre alten Angeklagten aus dem badischen Rastatt am Donnerstag des schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 128 Fällen für schuldig. Die Taten seien „abstoßend“, erklärte der Vorsitzende Richter Klaus Beier in der Urteilsbegründung.
Der Mann hatte vor Gericht eingeräumt, seine kleine Stieftochter in zahlreichen Fällen missbraucht zu haben. Zudem hatte er das Kind nach Überzeugung des Gerichts an andere Männer verkauft. Diese durften sich gegen Bargeld an dem Mädchen vergehen oder kinderpornografische Fotos von ihm machen. Das Gericht sah die Schuld des Mannes als erwiesen an. Der Mann habe das anfangs erst neunjährige Kind, das wie seine Mutter aus Indonesien stammt, über mindestens zwei Jahre hinweg hundertfach zum Beischlaf und anderen sexuellen Handlungen gezwungen, sagte der Richter. Zudem fotografierte er das Kind regelmäßig in eindeutigen, teilweise demütigenden Posen oder hielt ihren Missbrauch durch andere Kinderschänder auf zahllosen Bildern fest.
Die Taten ereigneten sich zwischen 2008 und 2010. Missbraucht wurde das Kind vor allem in der Wohnung des Mannes sowie in seinem als „Fotostudio“ eingerichteten Keller. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Wohnung des Mannes zahlreiche Fotos und Bilddateien gefunden. Seine pädophilen „Geschäftspartner“ hatte er unter anderem über das Internet kennengelernt.
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung hatte sich in ihrem Plädoyer nicht auf ein Strafmaß festgelegt.
„Das Gericht hat keinen Zugang zum Angeklagten gefunden“, sagte der Richter. Der 61-Jährige habe zwar ein Teilgeständnis abgelegt, seine wahren Motive habe er aber nicht offen gelegt. Sein Argument, es habe sich um eine Liebesbeziehung zwischen ihm und dem Mädchen gehandelt, hatte eine Kinderpsychiaterin im Laufe des Prozesses als „lächerlich“ bezeichnet. Auch der Pflichtverteidiger des 61-Jährigen zeigte nur wenig Verständnis für seinen Mandanten. „Ich kann nichts zur Entlastung meines Mandanten vorbringen“, sagte Anwalt Hans-Werner Dünnbier in seinem Plädoyer.
Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen. Auf das letzte Wort, das ihm das Gericht zum Ende des Prozesses eingeräumt hatte, verzichtete er. Er verließ nach dem Urteilsspruch in Handschellen den Gerichtssaal in Richtung Gefängnis.
Kurz vor Beginn des Prozesses Mitte März hatte der Mann versucht, sich in seiner Gefängniszelle umzubringen. Daraufhin war der Prozess um zwei Wochen verschoben und das Verfahren gegen einen Mitangeklagten abgetrennt worden. Der Komplize des Mannes, ein 38 Jahre alter Mann aus Erfurt, war Anfang März zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden .