Vor fast einem Jahr starb ein SEK-Beamter im Einsatz. Der Mordprozess gegen den tatverdächtigen Hells Angels-Rocker steht jetzt vor dem Ende.
Koblenz. Im Polizistenmordprozess vor dem Landgericht Koblenz hat der angeklagte Rocker die zusätzlichen Vorwürfe der Erpressung bestritten. Über seinen Verteidiger ließ er am Mittwoch eine entsprechende Erklärung verlesen. Das Hells Angels-Mitglied räumte darin zwar ein, die mutmaßlich erpressten Menschen getroffen zu haben, eine Bedrohung habe er jedoch nicht beabsichtigt. Ein Gutachter bescheinigte, dass es keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung bei dem 44-Jährigen gebe. In der nächsten Verhandlung in der kommenden Woche stehen die Plädoyers an.
Der Angeklagte hatte in dem Prozess eingeräumt, im März 2010 Schüsse aus seinem Haus in Anhausen (Kreis Neuwied) abgegeben zu haben. Er sei jedoch davon ausgegangen, dass es sich um einen Eindringling gehandelt habe. Ein SEK-Beamter wurde von einem Schuss durch die geschlossene, aber teilweise verglaste Eingangstür tödlich getroffen. Die Polizei war wegen einer Hausdurchsuchung in den Morgenstunden angerückt.
Ein Gutachter erklärte am Mittwoch, der Angeklagte sei bei dem Vorfall nicht psychisch beeinträchtigt gewesen. „Es mag eine Furcht vorhanden gewesen sein“, sagte der Sachverständige mit Blick auf die Männer, die der 44-Jährige durch Glaseinsätze in der Eingangstür nach eigenen Angaben nur schemenhaft erkennen konnte. Anzeichen für eine panische Angst und eine tiefgreifende Bewusstseinstörung hätten sich aber nicht ergeben. Generell habe er aus den Akten und dem Verfahren keine Anhaltspunkte auf eine Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten festgestellt, sagte der Gutachter.
Bei den drei mutmaßlichen Erpressungsfällen, die dem Rocker ebenfalls vorgeworfen werden, war es um einen Stellplatzstreit von Prostituierten, Zahlungen an ein Fitnessstudio und Schulden eines ehemaligen Hells Angels-Mitgliedes gegangen. „Wir wollten lediglich abklären, welche Probleme es gab“, hieß es in der Erklärung im Hinblick auf den Streit im Rotlichtmilieu. Es mag sein, dass er dabei seine Hells Angels Kleidung trug - „wie eigentlich immer“. Nachfragen des Staatsanwalts wurden danach von der Verteidigung abgeblockt.
Das Gericht stellte bei der Prüfung des Vorstrafenregisters des Angeklagten insgesamt 23 Eintragungen fest - unter anderem Fälle von Körperverletzung, Diebstahl oder Zuhälterei.
In dem Verfahren soll nach Angaben des Vorsitzenden Richters in der kommenden Woche am Mittwoch die Beweisaufnahme geschlossen werden. Zudem sollten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten. „Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass wir nächste Woche ein Urteil verkünden“, sagte der Vorsitzende Richter. Es werde vermutlich ein weiterer Termin anberaumt.