Der 23-Jährige Menowin hat es offenbar versäumt, sich regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin beim Landgericht Darmstadt zu melden.
Darmstadt/Ingolstadt. Hasso Fröhlich alias Menowin (23), Zweitplatzierter der diesjährigen RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“, muss erneut in Haft. Weil er die Bewährungsauflage nicht eingehalten habe, müsse er von einer Jugendstrafe noch 313 Tage absitzen, sagte am Freitag ein Sprecher des Amtsgerichts Darmstadt. Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung „Donaukurier“ (Ingolstadt). Allerdings habe Menowin einen Antrag auf Haftaufschub gestellt, über den noch nicht entschieden sei.
Der 23-Jährige hätte sich dem Sprecher zufolge regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin beim Landgericht Darmstadt melden müssen. Deshalb habe das Amtsgericht im Juli beschlossen, die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zu widerrufen. Eine Beschwerde von Menowins Anwälten habe das Landgericht Darmstadt verworfen.
Menowin war vom Amtsgericht im bayerischen Ingolstadt wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden . Derzeit ist er in Darmstadt gemeldet, wo auch die Mutter seiner drei Kinder leben soll. Wie der Gerichtssprecher weiter sagte, gibt es gute Chancen für den Haftaufschub von vier Monaten. Denn der 23-Jährige wolle eine CD aufnehmen. Dies könne dazu beitragen, dass er den Unterhalt für seine drei Kinder zahlen könne.