Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Einer Kassiererin war gekündigt worden, weil sie zwei Kunden-Pfandbons über 1,30 Euro selbst eingelöst...
Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Einer Kassiererin war gekündigt worden, weil sie zwei Kunden-Pfandbons über 1,30 Euro selbst eingelöst hatte. Es kam zum Prozess, das Gericht gab dem Arbeitgeber recht. Wie der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck (AGV) mitteilt, sei bei vorsätzlichem Fehlverhalten weniger der Wert des entwendeten Eigentums, sondern vorwiegend der Vertrauensverlust zu berücksichtigen. Der Arbeitgeberverband informiert nun über die einschlägige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Kündigungsrecht. Das Seminar "Abmahnung, Kündigung und Straftat" findet am Mittwoch, 25. März, ab 14.30 Uhr im Stadeum in Stade statt. Anmeldungen unter Telefon 04141/410 10.