Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren gegen Franke eingestellt, der Sportlern beim Dopingmissbrauch geholfen haben soll.
Frankfurt/Main. Im Fall des Erfurter Sportmediziners Andreas Franke behält sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) eigene Maßnahmen vor. Nachdem die Staatsanwaltschaft Erfurt am Mittwoch das Ermittlungsverfahren gegen Franke eingestellt hat, sagte DOSB-Sprecher Christian Klaue, dies beantworte lediglich die strafrechtliche Frage. „Wie bekannt, ist das sportrechtliche beziehungsweise disziplinarrechtliche Instrumentarium vom Strafrecht unabhängig und weitergehend. Deshalb wird sich das DOSB-Präsidium mit den Vorgängen um den Arzt beschäftigen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.“
Die Zusammenarbeit des Arztes mit dem Olympiastützpunkt Erfurt sei bereits seit Bekanntwerden der Vorwürfe beendet, betonte Klaue. Die Bewertung des Verhaltens der Sportler liege in den Händen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA).
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Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingestellt. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Franke war vorgeworfen worden, Sportlern Blut entnommen, dieses mit UV-Licht behandelt und anschließend in den Körper der Athleten reinjiziert zu haben, was einem Dopingvergehen gleichkomme. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass solche Handlungen vor dem 1. November 2007 nicht strafbar seien. Für die folgende Zeit bis zum 11. April 2011 könne nicht nachgewiesen werden, dass dies zu Dopingzwecken geschehen sei.
NADA-Vorstandsmitglied Lars Mortsiefer erklärte, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis. Dessen ungeachtet „betreiben wir die von uns bereits eingeleiteten sportrechtlichen Verfahren zügig und konsequent weiter“. (dpa/abendblatt.de)