Hamburg. Der ehemalige Vereinspräsident soll seine Verpflichtungen nicht erfüllt haben. Ganz anders sehen dies Rudolphs Anwälte.

Gideon Böhm, Insolvenzverwalter der HSV Handball Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, will den ehemaligen HSV-Vereinspräsidenten, Hauptsponsor und Mäzen Andreas Rudolph, 61, verklagen. Den Auftrag dazu soll eine Hamburger Kanzlei erhalten. Es geht dabei um mindestens 3,5 Millionen Euro. Das kündigte Böhm auf der Gläubigerversammlung am Mittwochmorgen auf dem Amtsgericht Hamburg am Sievekingplatz an. Etwa 20 Gläubiger, viele vertreten von ihren Rechtsanwälten, waren erschienen.

Ob es zum Prozess kommt, hängt nun davon ab, ob die Gläubiger bereit sind, ihn zu bezahlen. Die Entscheidung darüber wurde vertagt. In der Kasse des HSV und auf einem Anderkonto lagen zuletzt etwa 34.000 Euro. Die reichen nicht einmal aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens von rund 138.000 Euro zu begleichen.

Darum würde es gehen: Damit der Handball-Sport-Verein (HSV) Hamburg die Bundesligalizenz erhalten konnte, hatte Rudolph in den vergangenen zehn Jahren gegenüber der Handball-Bundesliga (HBL) Verpflichtungserklärungen unterschreiben müssen, in denen er weitreichende finanzielle Garantien für den jeweiligen Saisonetat gab. Bis Ende vergangenen Jahres hatte der Medizintechnikunternehmer auch fast alle Zusagen gehalten.

„Berechtigte Forderungen“ von mehr als 2,5 Millionen?

Mehr als 50 Millionen Euro soll ihn sein Engagement für den deutschen Meister von 2011 und Champions-League-Sieger von 2013 seit 2005 gekostet haben. Als er dann nicht mehr zahlte, war der Club umgehend pleite. Insolvenzverwalter Böhm meldete die Mannschaft im Januar vom Spielbetrieb ab, kündigte allen Mitarbeitern zu Ende April.

Aus der Saison 2015/2016 gebe es nun „berechtigte Forderungen“ gegenüber Rudolph von rund 2,5 Millionen Euro, sagte Böhm, und auch in der Spielzeit 2014/2015 habe dieser die Pflichten aus seiner Erklärung nicht vollumfänglich erfüllt. Für die vergangene Serie hatte Rudolph sogar 4,6 Millionen Euro Einnahmen garantiert, ­andernfalls hätte der Verein nicht in dritter Instanz die zuvor zweimal verweigerte Bundesligalizenz erhalten.

Rudolphs Anwälte quittierten Böhms Ankündigung mit einem milden Lächeln. Nach ihrem Verständnis hat Rudolph alle seine Verpflichtungen erfüllt, weil er in einem zweiten Schriftstück gegenüber dem HSV Gegenrechnungen aufgemacht hatte. Der Verein hatte dieses Vorgehen akzeptiert.