Hamburg. Die Anordnung des Senats verbietet den Trainingsbetrieb – Sportanlagen müssen schließen. Der Verein hofft auf eine Ausnahmeregelung.
Am Dienstag sollte das Zweitligateam des FC St. Pauli nach zwei freien Tagen das Training unter Ausschluss von Zuschauern wieder aufnehmen. Am Sonntagnachmittag aber wurde der Club von der Anordnung des Senats, alle öffentlichen und privaten Sportanlagen zu schließen und den Trainingsbetrieb zu verbieten, überrascht. Mit einer solch drastischen Maßnahme hatte keiner der Verantwortlichen gerechnet.
In der Verfügung heißt es: „Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für sogenannte Indoorspielplätze.“
Sportverbot für FC St. Pauli: Club möchte Ausnahmeregelung erlangen
„Wir haben vom Senatsbeschluss Kenntnis genommen und werden gemeinsam mit dem HSV zeitnah prüfen lassen, ob wir – genau wie Hertha BSC und Union Berlin – eine Ausnahmeregelung erlangen können“, kommentierte Sportchef Andreas Bornemann den Vorgang. In Berlin herrscht seit Sonnabend ein ähnliches Sportverbot.
Coronavirus: So können Sie sich vor Ansteckung schützen
- Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch, das sie danach wegwerfen. Ist keins griffbereit, halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase. Danach: Händewaschen
- Regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife waschen
- Das Gesicht nicht mit den Händen berühren, weil die Erreger des Coronavirus über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion auslösen können
- Ein bis zwei Meter Abstand zu Menschen halten, die Infektionssymptome zeigen
- Schutzmasken und Desinfektionsmittel sind überflüssig – sie können sogar umgekehrt zu Nachlässigkeit in wichtigeren Bereichen führen
St.-Pauli-Profis sind mehrheitlich keine „Kaderathleten“.
In der Verfügung sind tatsächlich mögliche Erleichterungen vorgesehen. „Ausnahmen hiervon, insbesondere für die Kaderathletinnen und -athleten, können in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des Landessportamts der Behörde für Inneres und Sport zugelassen werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist fachlich zu beteiligen“, heißt es dort. Allerdings sind die St.-Pauli-Profis mehrheitlich keine Nationalspieler, also in dem Sinne der Verfügung keine „Kaderathleten“.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Positiver Coronatest bei St. Paulis Gegner 1. FC Nürnberg
- Der FC St. Pauli erstattet allen Karteninhabern den Preis
- Bundesligen stellen Spielbetrieb ein: HSV setzt Training aus
Um die Infektionsgefahr zu reduzieren, hatte der FC St. Pauli bereits entschieden, dass seine U-23-, U-19- und U-17-Teams nun auf der Anlage am Brummerskamp trainieren müssen, wo sonst nur die noch jüngeren Nachwuchsmannschaften ihre Einheiten absolvieren. Somit hat das Profiteam die Anlage an der Kollaustraße für sich allein.