Hamburg. Der freigestellte HSV-Vorsitzende darf sich über ein lukratives Abschiedsgeschenk freuen. Wegen Corona droht juristischer Ärger.
Für Bernd Hoffmann beginnt in diesen Tagen die Rückkehr in die Normalität des Alltags. Nachdem der 57-Jährige am vergangenen Sonnabend durch den Aufsichtsrat von seinem Amt als Vorstandsvorsitzender der HSVFußball AG freigestellt wurde, hat er auf einmal sehr viel Zeit für die täglichen Dinge des Lebens. Theoretisch könnte Hoffmann sogar bis zum 30. Juni 2021 die freien Tage genießen. So lange steht der beurlaubte Clubchef noch beim HSV unter Vertrag. In seiner Funktion als Aufsichtsrat der Deutschen Fußball Liga (DFL) wird er aller Voraussicht nach bereits in diesem Sommer ausscheiden.
Wie also plant Hoffmann nun seine Zukunft? Medial äußern wollte sich Hoffmann zu seinem Aus im Volkspark auf Abendblatt-Nachfrage auch am Mittwoch nicht. Verständlicherweise. Juristisch ist er gut beraten, sich mit öffentlichen Aussagen über den HSV zurückzuhalten, solange sein Kontrakt noch läuft.
Ob der HSV Hoffmann bis Sommer 2021 noch bezahlen wird, ist allerdings eine Frage mit ganz vielen Konjunktiven. Zur Erinnerung: Das Abendblatt hatte vor drei Wochen berichtet, dass der Club über eine Kündigungsklausel in Hoffmanns Vertrag verfügt. Demnach hätte der HSV im Falle des Nichtaufstiegs vier Wochen vor Ende des laufenden Geschäftsjahres (30. Juni) die Möglichkeit, Hoffmanns Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Doch angesichts der Coronakrise ist es trotz der DFL-Pläne, die Saison im Mai mit Geisterspielen fortzusetzen, aktuell höchst unwahrscheinlich, dass vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres eine Entscheidung über die künftige Ligazugehörigkeit des HSV gefallen ist.
Bei HSV-Aufstieg: Gehaltserhöhung für Hoffmann
Selbst für Juristen ist die Sachlage um Hoffmanns Vertrag und die entscheidende Abfindungsklausel nicht klar. „Wenn man mit drei Juristen redet, dann wird man wahrscheinlich sechs Meinungen bekommen“, sagt Anwalt Horst Kletke im täglichen HSV-Podcast des Abendblatts. Der renommierte Sport-, Arbeits- und Kündigungsjurist hat sich schon manches Mal mit dem HSV vor Gericht getroffen.
Gerade erst vor wenigen Tagen hatte er zuletzt Kontakt mit den Clubjuristen des HSV. Unter anderem vertrat Kletke die entlassenen Oliver Kreuzer, Mirko Slomka oder auch Emir Spahic gegen den HSV. Unvergessen auch, wie er vor fünf Jahren vor dem Arbeitsgericht Barmbek den früheren HSV-Athletiktrainer Nikola Vidovic vertrat, den der Club entlassen hatte, nachdem er 14 Liter Benzin mit der HSV-Tankkarte privat getankt haben soll.
Anwalt: HSV hat keine Chance bei Hoffmann-Klausel
Diesmal geht es allerdings nicht um 14 Liter Benzin, sondern um Hoffmanns Jahresgehalt von 480.000 Euro, welches sich bei einem Aufstieg noch einmal erhöhen würde. Dieses will der HSV natürlich gerne einsparen, hat laut Kletke dabei allerdings nur bedingte Erfolgsaussichten. „Wenn die verfassten Bedingungen ‚Nicht-Aufstieg‘ und ‚vier Wochen vor dem 30. Juni‘ lauten, dann muss man ganz nüchtern festhalten, dass bis zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich keine sportlichen Entscheidungen über den Auf- und Abstieg getroffen werden. Vermutlich wird die Bedingung also nicht eingetreten sein – und dann könnte man die Klausel eben nicht ziehen“, so Kletke.
Im Klartext: Der HSV wird die Klausel aller Voraussicht nach ziehen, dürfte damit aber vermutlich nicht durchkommen, da zum Zeitpunkt der Klauselbedingung noch keine Entscheidung über den Saisonausgang getroffen sein dürfte. Sowohl Hoffmann als auch der HSV dürften daher aktuell kaum auf eine zeitnahe Abfindungslösung drängen.
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Hoffmann: Was wäre bei Saisonabbruch?
Noch komplexer wird die Sachlage, sollte es im schlimmsten Falle zu einem Saisonabbruch kommen. Dann könnte sogar Hoffmann selbst die Abfindungsklausel laut Kletke anfechten. „Nur wenn der HSV den Aufstieg sportlich verpasst, kann die Klausel auch wirksam werden. Bei einem Saisonabbruch hätte der HSV den Aufstieg aber nicht sportlich verpasst. In diesem Fall würde die Klausel ohnehin nicht greifen. Herr Hoffmann könnte dann auf die Fortführung seines Vertrages bis zum 30. Juni 2021 bestehen“, sagt der Anwalt.
Das heißt im Klartext: Wird die Saison abgebrochen, hat Hoffmann zumindest bis 2021 sein Gehalt sicher. „Man kann Herrn Hoffmann ja möglicherweise viel Kritik entgegenbringen, aber an der Pandemie hat er sicherlich keine Schuld. Insofern könnte man ihn auch nicht durch die Klausel für einen Nicht-Aufstieg verantwortlich machen, wenn der HSV diesen sportlich gar nicht erreichen könnte“, erklärt Kletke.
Prämie für Hoffmann bei HSV-Aufstieg
Die Frage des Aufstiegs und der finanziellen Folgen wird Hoffmann und den HSV allerdings nicht nur durch die Entlassungsklausel beschäftigen. Denn: Nach Abendblatt-Informationen stehen Hoffmann im Aufstiegsfall auch noch eine Prämienzahlung in Höhe eines Jahresgehalts von 500.000 Euro zu. Sollte der HSV also tatsächlich noch aufsteigen, müsste der Club Hoffmann noch rund eine Million Euro auszahlen.
Das ist im Übrigen nahezu die gleiche Summe, die Hoffmann 2011 erhielt. Damals wurden er und Vorstandskollegin Katja Kraus zum 31. März freigestellt, ihr Vertrag lief bis zum 31. Dezember. Und Hoffmanns Abfindung, auf die man sich damals einigte: eine Million Euro.