Zürich. Der Weltmeisterspieler und -trainer kann laut einer Zeitung wegen seines Gesundheitszustands nicht zum WM-Skandal aussagen.
Franz Beckenbauer könnte aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme einer Strafe im Skandal um die Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2006 entgehen. Die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) berichtet, dass der damalige WM-Organisationsboss, der zuletzt einen Augeninfarkt eingeräumt hatte, von der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) nicht mehr vernehmungsfähig sei.
Dass mögliche strafrechtliche Konsequenzen damit verjähren könnten, wie die "NZZ" schrieb, wollte die BA auf Anfrage nicht kommentieren. Allerdings bestätigte die Behörde, dass „den beteiligten Parteien ihre Absicht mitgeteilt wurde, das Verfahren gegen den Beschuldigten Franz Beckenbauer abzutrennen und separat weiterzuführen“. Eine Anfrage an Beckenbauers Management zum Zeitungsbericht blieb zunächst unbeantwortet.
Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger erklärte, dass er der Abtrennung widersprechen werde. „Natürlich werden wir bei der Schweizer Bundesanwaltschaft diesem Abtrennungsersuchen massiv widersprechen“, sagte Zwanziger. „Es geht nicht, dass ein Beschuldigter hier aus der Verantwortung gelassen wird.“
Beckenbauer zweimal am Herzen operiert
Neben Fußballikone Beckenbauer (73) und Zwanziger (74) werden auch Wolfgang Niersbach (68), der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt (77) sowie der frühere Fifa-Generalsekretär Urs Linsi (70) beschuldigt. Laut BA geht es um den „Verdacht des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der Veruntreuung“. Für alle Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.
Konkret geht es um 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über die Fifa mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen worden sind. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren Fifa-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.
Die BA hatte das Verfahren bereits am 6. November 2015 eröffnet, bisher ist noch kein Fall zur Anklage gekommen. Bis Ende April 2020 muss allerdings ein erstinstanzliches Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vorliegen, um die Verjährung zu vermeiden.
Bayern-Legende Beckenbauer, 1974 als Spieler und 1990 als Trainer mit Deutschland Weltmeister, hatte sich 2016 und 2017 jeweils einer Herzoperationen unterziehen müssen und im vergangenen Jahr zudem eine künstliche Hüfte bekommen.