Hamburg. Stadt bietet Hilfen bis zu 40.000 Euro pro Verein an. Hand- und Basketballer erwarten Zuschüsse von 400.000 Euro.
Von heute an bis mindestens Ende November wird der allgemeine Sportbetrieb in Hamburg wegen der aktuellen Infektionsdynamik wieder großflächig heruntergefahren, im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr sind diesmal jedoch zahlreiche Ausnahmen geregelt. Die beschloss der Senat auf seiner Sondersitzung am Freitag.
Sport allein, zu zweit, mit Angehörigen des gemeinsamen Haushalts ist auf öffentlichen, vereinseigenen und privaten Sportanlagen im Freien sowie im öffentlichen Raum, zum Beispiel auf den städtischen Bewegungsinseln, weiter möglich. Dazu gehören in erster Linie alle Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln, Stand-up-Paddling), Leichtathletik, Tennis und Golf. Die in den nächsten Wochen erwarteten Temperaturen von mehr als zehn Grad Celsius könnten zu diesen Aktivitäten einladen. Joggen, Walken, Radfahren, Skaten bleiben mit dem nötigen Abstand erlaubt.
Hamburg geht in der Corona-Krise beim Sport einen eigenen Weg
In der Halle gelten diese Sonderfälle momentan nicht. Hamburg unterscheidet sich damit von anderen Bundesländern wie Niedersachsen oder Bayern, die unter den gegebenen personellen Beschränkungen Indoor-Aktivitäten erlauben, etwa das Tennisspielen. Zudem dürfen beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin Kinder und Jugendliche in größeren Gruppen bis zu zehnt unter Abstandsregeln zusammen Sport treiben. In Hamburg ist das erst einmal verboten.
Gestattet bleibt ärztlich verordneter Rehabilitationssport mit maximal fünf Personen unter Berücksichtigung der Distanzgebote, 2,5 Meter in geschlossenen Räumen. Reiterhöfe und Reithallen dürfen im Sinne des Tierwohls ebenfalls öffnen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportler sowie für Kaderathleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten geht weiter.
Wettkämpfe und Pflichtspiele von Profiteams vor leeren Rängen
Wettkämpfe und Pflichtspiele von Profiteams müssen aber überall vor leeren Rängen ausgetragen werden. Der Spiel- und Trainingsbetrieb im Amateur-, Freizeit- und Jugendbereich ruht dagegen auf allen Hamburger Sportanlagen, im Freien wie in der Halle.
Corona-Krise: Senat verhängt diese Verbote ab Montag
Ob in den einzelnen Sportarten auch die halbprofessionellen Dritten Ligen davon betroffen sind, entscheiden die jeweiligen Verbände. Der Deutsche Handball-Bund (DHB) etwa setzte vorerst bis zum 15. November seinen gesamten Spielbetrieb aus. Die Erste und Zweite Bundesliga spielt weiter, aber zunächst ohne Zuschauer. Für sie ist der DHB organisatorisch nicht zuständig.
Saunen, Fitness- und Yogastudios müssen wieder schließen
Fitness- und Yogastudios, Saunen oder vergleichbare Sporteinrichtungen müssen heute wieder schließen. Sie waren nach dem Lockdown als Letzte Ende Mai/Anfang Juni geöffnet worden. Während Vereinsmitglieder nicht auf Beitragserstattungen hoffen dürfen, weil sie mit ihrem Eintritt allein das Recht erwarben, Teil ihres Clubs oder einer Abteilung zu sein, werden bei kommerziellen Einrichtungen Angebote gekauft. Die wären bei Ausfall der Kurse und der freien Trainingsmöglichkeiten erstattungspflichtig. Einzig die Kaifu-Lodge in Eimsbüttel erlässt deshalb wie schon im April und Mai ihren rund 10.000 Mitgliedern auch für November den Monatsbeitrag; viele Anlagen verlängern hingegen die Vertragsdauer um erst mal einen Monat, andere stellen Gutscheine aus – oder lassen alles wie bisher laufen.
Appell von Senatorin Leonhard:
Um Insolvenzen zu verhindern, baut die Stadt ihre Unterstützungsmaßnahmen aus. Beim ersten Nothilfefonds wurden bis Ende Juni 1,1 Millionen Euro an Vereine und Antragsteller aus dem Bereich des Sports ausgezahlt. In dieser Woche wird der Nothilfefonds II vom Sportamt vorbereitet. Gemeinnützige Sportvereine (e.V.), Anbieter anerkannter Rehakurse, Sportveranstalter und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen (HSV Hamburg, Hamburg Towers), die wegen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können dann weitere nicht rückzahlbare Zuschüsse anfordern.
Missbrauch der Corona-Hilfen verhindern
Zur Verfügung stehen rund vier Millionen Euro. Vor dem Start soll ein Abgleich mit dem vom Bund angekündigten Förderprogramm erfolgen, um den Missbrauch der Hilfen zu verhindern. Pro Verein sind vom Hamburger Senat Zuschüsse bis zu 40.000 Euro möglich, beim ersten Nothilfefonds waren es maximal 25.000.
Der HSV Hamburg (2. Handball-Bundesliga) und die Hamburg Towers (Basketball-Bundesliga) haben inzwischen für den Ausfall von Eintrittsgeldern die angebotenen Bundeshilfen fristgerecht beantragt, jeweils rund 300.000 Euro. Dem Bundesverwaltungsamt in Köln lagen bislang 245 Anträge über 58.247.465,40 Euro vor. 80 Ersuche über 19.104.350,52 Euro wurden bereits bewilligt, der Rest ist in der Bearbeitung. Die „Coronahilfen Profisport“ umfassen 200 Millionen Euro. Der Erstattungszeitraum läuft Ende Dezember aus, könnte jetzt aber bis zum Saisonende im Mai/Juni 2021 ausgeweitet werden.
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Im nächsten Schritt können Vereine und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen in Hamburg weitere Zuschüsse für Hygienemaßnahmen beantragen, etwa für Corona-Tests. Dafür stehen demnächst eine Million Euro aus Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Maximale Förderhöhe: voraussichtlich 10.000 Euro je Club, 100.000 Euro je Wirtschaftsbetrieb. Hand- und Basketballer können damit auf Corona-Hilfen von insgesamt 400.000 Euro hoffen.
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