London. 52-Jähriger muss sich in London zu Vorwürfen im Insolvenzverfahren erklären. Beckers Anwalt macht eine Ansage.
Deutschlands Tennisidol Boris Becker hat in einem in Großbritannien laufenden Verfahren in Zusammenhang mit seiner Insolvenz auf unschuldig plädiert. Der 52-Jährige erschien am Donnerstag mit einer schwarzen Schutzmaske vor dem zuständigen Gericht in London. Becker soll sein Vermögen nicht korrekt offengelegt haben. Ihm drohen bis zu sieben Jahre Haft.
Ein Konkursgericht in London hatte den dreimaligen Wimbledonsieger im Juni 2017 wegen unbeglichener Schulden für zahlungsunfähig erklärt. Becker erklärte, er habe die vom Gericht festgesetzte Schuldsumme von 3,9 Millionen Euro beglichen, doch der Insolvenzverwalter sei immer noch nicht zufrieden.
Beckers Anwalt: "Er wird sich energisch verteidigen"
In dem nun laufenden Verfahren sieht Becker sich 19 konkreten Vorwürfen fehlender Informationsübergabe an die Insolvenzbehörde gegenüber. In allen 19 Fällen erklärte sich Becker für unschuldig. Er darf laut Gerichtsentscheid bis zur nächsten Anhörung am 22. Oktober unter Auflagen auf freiem Fuß bleiben.
Der Fall wurde nun zum Southwark Crown Court verwiesen. Sein Mandant werde sich dort "energisch gegen die Vorwürfe verteidigen", kündigte Beckers Anwalt Jonathan Caplan an.
Boris Becker bleibt bis 2031 eingeschränkt
Eigentlich können Insolvenzverfahren in Großbritannien bereits nach einem Jahr abgeschlossen werden. Im vergangenen Jahr waren die Insolvenzauflagen gegen Becker jedoch bereits um zwölf Jahre verlängert worden – weil er Transaktionen aus der Zeit vor und nach dem Insolvenzverfahren nicht ordnungsgemäß gemeldet haben soll. Demnach muss sich der Ex-Profi bis zum 16. Oktober 2031 bestimmten Einschränkungen für zahlungsunfähige Personen in Großbritannien unterwerfen.
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Die zuständige Insolvenzbehörde führt nun strafrechtliche Ermittlungen gegen den sechsfachen Grand-Slam-Sieger, da er nicht so mit den Behörden zusammengearbeitet haben soll, wie die Auflagen es vorsehen.