Oststeinbek. Nach Schusswaffengebrauch an der Möllner Landstraße rücken Polizei und Feuerwehr an. Der Schütze hat eine ungewöhnliche Erklärung.

Polizeieinsatz am späten Dienstagabend an der Möllner Landstraße in Oststeinbek: Nach Abendblatt-Informationen soll es hier um 23.20 Uhr in einem Wohnhaus zu einem Schusswaffengebrauch gekommen sein. Der Lagedienst der Polizei Hamburg bestätigte den Einsatz auf Nachfrage. Ein Mann hatte ersten Informationen zufolge eine Frau mit einem Schuss am Bein verletzt.

Am Mittwochmittag gaben Polizei und Staatsanwaltschaft weitere Einzelheiten zu dem Vorfall bekannt. Demnach handelt es sich bei dem Schützen um einen 38-Jährigen aus Hamburg. Das Opfer, eine 39-Jährige aus Oststeinbek, sei seine Lebensgefährtin. Der Tat sei ein Beziehungsstreit vorausgegangen. Der Mann wurde vorübergehend in Gewahrsam genommen.

Oststeinbek: Frau muss nach Schuss ins Bein in Krankenhaus

„Der Hamburger soll im Verlaufe des Streits eine scharfe Schusswaffe gezogen und auf seine Lebensgefährtin geschossen haben“, sagt Jacqueline Fischer, Sprecherin der Polizeidirektion Ratzeburg. Ein Schuss habe die 39-Jährige am Bein getroffen und schwer verletzt. Lebensgefahr habe aber nicht bestanden.

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„Im Flur konnte die Schusswaffe gefunden und beschlagnahmt werden“, so Fischer. Der 38-Jährige sei zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert gewesen. Ein Atemtest habe einen Alkoholwert von 2,5 Promille ergeben. „Es gab auch Hinweise auf zusätzlichen Konsum von Betäubungsmitteln“, sagt die Polizeisprecherin.

Noch ist unklar, ob der 38-Jährige die Waffe legal besaß

Die Staatsanwaltschaft Lübeck ordnete deshalb die Entnahme einer Blutprobe bei dem Hamburger an. Mangels Haftgründen sei der 38-Jährige nach der Feststellung seiner Personalien und dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen worden.

Abendblatt-Informationen zufolge soll der Schütze seine Freundin „versehentlich“ angeschossen haben. Weil der Mann eine Wohnanschrift in Hamburg haben soll, wurden auch die Beamten der Polizei Hamburg zur Überprüfung informiert. Noch unklar ist, warum der Schütze überhaupt im Besitz einer Schusswaffe war und ob er diese legal besaß. „Die Ermittlungen dazu dauern an“, so Fischer.